1031 Exchange Fristen

Jan 15, 2022
admin

Die 45-tägige Identifizierungsfrist beginnt mit dem Abschluss der aufgegebenen Immobilie und erfordert die Identifizierung einer gleichwertigen Ersatzimmobilie. Die Identifizierung muss schriftlich erfolgen und von allen Tauschenden unterzeichnet werden. Eine schriftliche Identifizierung, die nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Bevollmächtigten, z. B. Ihrem Anwalt, Buchhalter oder Immobilienmakler, unterzeichnet wurde, ist ungültig.

    • Während dieser 45-tägigen Identifizierungsfrist kann eine schriftliche Identifizierung jederzeit widerrufen und eine neue vorgenommen werden.
    • Wenn eine gleichwertige Ersatzimmobilie bis Mitternacht des 45. Tages nicht ordnungsgemäß identifiziert wurde, scheitert der Tausch, und Sie können die Kapitalgewinne nicht aufschieben. Am 46. Tag (oder am nächsten Arbeitstag) werden Ihnen alle Gelder vom Einlagenkonto ausgezahlt. Dies gilt auch für Zinserträge.

Tipp: Um die 45-tägige Identifikationsfrist zu maximieren, nutzen Sie die Zeit, die Ihnen vor Beginn der 45-tägigen Identifikationsfrist zur Verfügung steht. Beginnen Sie mit der Suche nach einer wünschenswerten Ersatzimmobilie, bevor Sie Ihre aufgegebene Immobilie verkaufen lassen. Sie können einen Kaufvertrag für die Ersatzimmobilie unterzeichnen, bevor Sie das Eigentum an der abgetretenen Immobilie an einen Käufer übertragen. Sie können beantragen, dass Ihnen die für die Ersatzimmobilie geleisteten Anzahlungen aus dem Tauscherlös erstattet werden. Die Rückerstattung erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs der Ersatzimmobilie. Das Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags spielt keine Rolle; die Fristen basieren auf den tatsächlichen Übertragungsdaten.

Die 180-tägige Tauschfrist* läuft gleichzeitig mit der 45-tägigen Identifizierungsfrist und erfordert den Erwerb aller gewünschten identifizierten Ersatzgrundstücke. Die Unterzeichnung eines Kaufvertrags ist nicht ausreichend. Der Steuerpflichtige muss das Ersatzgrundstück am oder vor dem 180. Tag tatsächlich in sein rechtliches und tatsächliches Eigentum übernehmen.

* Findet die Abrechnung des aufgegebenen Grundstücks zwischen dem 18. Oktober und dem 31. Dezember des laufenden Jahres statt, wird die 180-Tage-Tauschfrist für einzelne Steuerpflichtige auf das Fälligkeitsdatum der Bundeseinkommenssteuererklärung des nächsten Kalenderjahres verkürzt, es sei denn, es wird eine rechtzeitige und ordnungsgemäße IRS-Erweiterung für ihre Erklärung eingereicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.