Heiraten in Indonesien

Jan 14, 2022
admin

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Moslemische Eheschließung/Hochzeitszeremonie

Allgemeine Voraussetzungen

Um in Indonesien rechtmäßig zu heiraten, ist eine religiöse Zeremonie erforderlich. Nach indonesischem Recht müssen beide Parteien der gleichen Religion angehören. Jede Religion hat andere Anforderungen, so dass der indonesische Verlobte sich mit seiner religiösen Körperschaft in Verbindung setzen muss, um herauszufinden, was diese Anforderungen sind. Ein paar, die wir kennen:

  • Ist Ihr(e) Verlobte(r) Muslim(in), sollte die Zeremonie beim Kantor Urusan Agama (KUA) oder beim Amt für religiöse Angelegenheiten stattfinden.
  • Diese Ämter stellen ein Heiratsbuch (Buku Nikah) aus, das ein Beweis dafür ist, dass Sie rechtmäßig verheiratet sind.
  • Personen, die durch eine muslimische Zeremonie verheiratet wurden, erhalten ein Heiratsbuch und müssen daher ihre Ehe nicht im Standesamt eintragen lassen, was für die indonesische Regierung wichtig ist.

Dokumente

Die folgenden Dokumente sind für eine muslimische Zeremonie erforderlich:

  1. Kopie des Reisepasses
  2. Kopie der Geburtsurkunde;/li>
  3. Die indonesischen Behörden verlangen, dass alle nicht-indonesischen Staatsbürger vor der Eheschließung in Indonesien von ihrer Botschaft eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit der Eheschließung erhalten. Diese Bescheinigung dient als eidesstattliche Erklärung, die von einem Konsularbeamten der Botschaft oder des Konsularbüros beglaubigt wird und die besagt, dass die ausländische Braut/der ausländische Bräutigam rechtlich frei ist, eine Ehe einzugehen. Die Botschaft hat möglicherweise ein spezielles Formular, das Sie ausfüllen müssen. Wenden Sie sich einfach an das Konsulat und fragen Sie nach dem Verfahren. Die indonesische(n) Verlobte(n) müssen ein ähnliches Dokument beim Regierungsbezirksamt (Kelurahan) einholen. Beachten Sie, dass diese Unbedenklichkeitsdokumente nur 4 Monate gültig sind.
  4. Kopie des Scheidungsurteils, falls zutreffend
  5. Passbilder von Ihnen und Ihrem Verlobten in Passgröße mit rotem oder blauem Hintergrund
  6. Steuerbeleg oder Nachweis der Steuerabrechnung (für Ausländer, die in Indonesien arbeiten)
  7. Kopie der ITAS (befristete Aufenthaltsgenehmigung) oder Ihres Visums, falls zutreffend
  8. Staatsangehörigkeitsbrief und Bestätigungsschreiben der Polizei (für diejenigen, die in Indonesien leben und wohnen).

Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem ermächtigten Übersetzer ins Indonesische übersetzt werden.

Hinweis: Die muslimische traditionelle Ehe Nikah Siri wird von ausländischen Regierungen nicht als legale Ehe anerkannt. Dieser fehlende Rechtsstatus bringt zahlreiche Nachteile mit sich.

Nicht-moslemische Eheschließung/Hochzeitszeremonie

Ein im Ausland lebendes/indonesisches Paar wird zwei Arten von Zeremonien erleben. Die religiöse Zeremonie wird zuerst durchgeführt, gefolgt von einer zivilen Zeremonie. Die religiöse Zeremonie wird von einem Vertreter der eigenen Glaubensrichtung des Paares durchgeführt (z.B.,

Am Ende der Zeremonie werden zwei Bescheinigungen ausgestellt, eine von der Kirche/dem Tempel/einem anderen Ort und die andere, die Sie dem Standesamt vorlegen

Allgemeine Anforderungen

  • Nach der religiösen Zeremonie MÜSSEN Sie die Eheschließung beim Standesamt eintragen lassen. Das Standesamt stellt dann eine Heiratsurkunde aus, die beweist, dass Sie rechtmäßig verheiratet sind. Eine nicht-moslemische Hochzeit, die nicht vom Standesamt beurkundet wird, gilt nicht als rechtmäßig.
  • Normalerweise gibt es eine zehntägige Wartezeit, um Ihre Ehe beim Standesamt eintragen zu lassen, nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben. Die Eintragung durch Beamte des Standesamtes kann manchmal direkt bei der religiösen Zeremonie gegen eine zusätzliche Gebühr vorgenommen werden.

Dokumente

Die folgenden Dokumente müssen ausgefüllt werden:

  1. Kopie des Reisepasses (beide Partner)
  2. Kopie der Geburtsurkunde (beide Partner)
  3. Kopie des Nachweises über die rechtliche Beendigung einer früheren Ehe, d.h., Absolutes Scheidungsurteil (falls zutreffend) oder Sterbeurkunde;
  4. Kopie der Pässe von zwei Zeugen;
  5. Sechs identische 4×6 cm Fotos von Ihnen und Ihrem Ehepartner (mit dem Bräutigam auf der rechten Seite);
  6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Botschaft des ausländischen Verlobten in Jakarta, aus der hervorgeht, dass Sie rechtlich frei sind, zu heiraten;
  7. Indonesische Polizeibescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie beabsichtigen, in Indonesien zu heiraten und keine Straftaten begangen haben

Unser Dank gilt Asep A. Wijaya von Wijaya & Co für diese Informationen www.wijayaco.com

Hinweis: Länder außerhalb Indonesiens erkennen die von der Kirche ausgestellte Heiratsurkunde im Allgemeinen nicht als legal an. Innerhalb Indonesiens ist sie in Ordnung, aber wenn Sie vorhaben, für Ihre Frau eine Aufenthaltsgenehmigung (oder sogar ein Touristenvisum) im Heimatland des Auswanderers zu erhalten, benötigen Sie die von Catatan Sipil ausgestellte Heiratsurkunde. Da sie zu 80 % in englischer Sprache ausgestellt ist, sollten Sie nicht viel übersetzen lassen müssen.

Zusätzliche Details

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 1 von 1974 über Eheschließungen in Indonesien, Artikel 2 (1):

„eine Ehe ist rechtmäßig, wenn sie nach den Gesetzen der jeweiligen religiösen Überzeugungen der betroffenen Parteien geschlossen wurde. Alle Paare, die in Indonesien heiraten, müssen sich zu einer Religion bekennen. Agnostizismus und Atheismus werden nicht anerkannt. Das Standesamt (Kantor Catatan Sipil) kann Eheschließungen von Personen hinduistischen, buddhistischen, christlich-protestantischen und christlich-katholischen Glaubens beurkunden. Die Ehepartner müssen der gleichen Religion angehören, andernfalls muss ein Partner eine schriftliche Erklärung über den Religionswechsel/Konvertierung abgeben.“

Die religiöse Eheschließung im Islam wird vom Amt für religiöse Angelegenheiten (Kantor Urusan Agama) in einer Zeremonie in einer Moschee, in einer Wohnung, einem Restaurant oder an einem anderen vom Paar gewählten Ort vollzogen. Eine christliche, hinduistische oder buddhistische Eheschließung wird in der Regel in einer Kirche oder einem Tempel vollzogen.

Personen nicht-islamischen Glaubens müssen beim Standesamt des Bezirks, in dem sie sich aufhalten, zunächst eine Mitteilung über ihre Heiratsabsicht sowie ein von ihren konsularischen Vertretern ausgestelltes Schreiben „Kein Hindernis für die Heirat“ (Surat Keterangan tentang tidak adanya halangan terhadap perkawinan) einreichen.

Die einzelnen Länder können unterschiedliche Anforderungen stellen, daher sollten Sie sich rechtzeitig vor dem beabsichtigten Heiratsdatum mit der konsularischen Vertretung Ihres Landes in deren Botschaft in Jakarta in Verbindung setzen, um Einzelheiten zu erfahren.

Für die Anzeige der Heiratsabsicht müssen Sie einige oder alle der folgenden Dokumente für beide Partner beim Standesamt einreichen. (Original und Fotokopie vorlegen – alle Dokumente sollten nicht älter als drei Monate vor der Eheschließung sein):

  • Bescheinigung der religiösen Eheschließung,
  • Reisepass für ausländische Staatsbürger,
  • Surat Tanda Melapor Diri (STMD) von der Polizei für den ausländischen Ehepartner,
  • Fotokopie des KK/KTP, der von der Lurah für indonesische Staatsbürger legalisiert wurde,
  • Beglaubigte Geburtsurkunde, beglaubigt und in Bahasa Indonesia übersetzt,
  • Beglaubigtes Scheidungsurteil (rechtskräftig) oder Sterbeurkunden über die Beendigung aller früheren Ehen,
  • SKK von der Einwanderungsbehörde für den ausländischen Ehepartner,
  • Nachweis, dass alle Steuern für den Ausländer bezahlt wurden,
  • Bescheinigung über die Struktur der Familie
  • Geburtsurkunde für alle volljährigen Kinder
  • Bescheinigung über die Religionszugehörigkeit
  • Bescheinigung über den Familienstand
  • Fünf Fotos im Format 4 x 6 cm, beide Partner nebeneinander, mit rotem Hintergrund,
  • Ausländische Bürger: ‚Letter of No Impediment to Marriage*‘, ausgestellt von Ihrem konsularischen Vertreter,
  • Für indonesische Staatsbürger: nie verheiratet: ein Surat Keterangan Belum Kawin von RT, Kepala Desa oder Lurah (Bezirksvorsteher)
  • Männer im Alter von 18-21 Jahren und Frauen im Alter von 16-21 Jahren benötigen eine elterliche Einverständniserklärung, unterzeichnet über der Rp 10.000 Meterai/Steuermarke.
  • 2 Zeugen, die über 21 Jahre alt sind

Vor der Eheschließung sollten Sie und Ihr(e) Verlobte(r) unbedingt einen Ehevertrag (Surat Pernyataan Harta) beim Standesamt einreichen, der vor einem örtlichen Notar unterzeichnet werden muss. Dieser Vertrag ist erforderlich, wenn der indonesische Ehegatte während der Ehe Eigentum getrennt halten möchte. In Ermangelung eines solchen Dokuments geht das indonesische Heiratsgesetz von 1974 von gemeinsamem Eigentum aus. Es sind zwei Zeugen über 18 Jahre erforderlich. Sie müssen die Originale und Fotokopien ihrer Pässe vorlegen, wenn sie ausländische Staatsbürger sind, oder KTP (Personalausweise), wenn sie indonesische Staatsbürger sind. Angestellte des Standesamtes können als Zeugen auftreten.

Das Standesamt hat eine obligatorische Wartezeit von 10 Arbeitstagen ab dem Datum der Anmeldung. Diese Wartezeit kann für Touristen, die ein Gastregistrierungsformular (Formular A) vorlegen, aufgehoben werden. Islamische Heiratsurkunden (Buku Nikah), die vom Amt für religiöse Angelegenheiten (Kantor Urusan Agama) ausgestellt werden, sind in Indonesien rechtsgültig und bedürfen keiner Registrierung bei einer anderen Behörde, wenn Sie in Indonesien leben werden.

Wenn Sie jedoch in Zukunft woanders hinziehen, sollten Sie sich sofort eine Heiratsurkunde vom Standesamt und eine amtlich beglaubigte Übersetzung besorgen (siehe unten). Alle anderen Heiratsurkunden werden vom Standesamt in der Regel am selben oder nächsten Tag ausgestellt. Für die Verwendung im Ausland sollte eine beglaubigte englische Übersetzung der Heiratsurkunde angefertigt werden. Es kann erforderlich sein, dass die Heiratsurkunde oder die Übersetzung von Ihrer Konsularagentur registriert wird. Sie können auch die beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde beglaubigen lassen, oder es kann sich als nützlich erweisen, eine spezielle Übersetzung von der Konsularagentur Ihres Heimatlandes oder der Konsularagentur Ihres Wohnsitzlandes anfertigen zu lassen.

*Ehefähigkeitszeugnis:

  • Bringen Sie die Originale der folgenden Dokumente sowohl für sich selbst als auch für Ihren Verlobten/Ihre Verlobte zur Konsularagentur mit. Ein beglaubigtes Dokument trägt ein erhabenes Original-Pressesiegel oder einen Tintenstempel des amtlichen Verwahrers des Originaldokuments, z. B. des staatlichen Gesundheitsamtes oder des Familiengerichts, nicht jedoch das Siegel eines Notars. Eine Fotokopie eines Beglaubigungssiegels ist nicht zulässig; auch wenn das Dokument eine Fotokopie ist, muss es ein echtes erhabenes Siegel oder einen Tintenstempel tragen.
  • Reisepass für ausländische Staatsbürger und KTP (Personalausweis) für indonesische Staatsbürger.
  • Beglaubigte Scheidungsurteile (rechtskräftig) oder Sterbeurkunden über die Beendigung aller früheren Ehen.

Auf der Grundlage dieser Dokumente und einer vom Antragsteller vorbereiteten eidesstattlichen Erklärung stellt die Konsularagentur in der Regel innerhalb weniger Minuten ein „Letter of No Impediment“ aus.

Das Schreiben muss in etwa lauten:

Wir haben die rechtlichen Dokumente und den Status von _______ überprüft und können keinen rechtlichen Grund finden, der einer erneuten Heirat entgegensteht. Sie/Er ist rechtlich gesehen ledig und hat nie geheiratet (oder) ist rechtlich geschieden (je nachdem, was zutrifft).

Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten

Die Legalisierung aller Dokumente erfolgt durch das Außenministerium (Kementerian Luar Negeri), Direktion für konsularische Angelegenheiten – Abteilung Legalisierung, Jl. Taman Pejambon 6, Jakarta Pusat.

Die Dokumente müssen dann von einem beglaubigten Übersetzer in Bahasa Indonesia übersetzt werden.

Die Übersetzungen müssen vom Justizministerium (Kementerian Hukum dan HAM), Abteilung für Legalisierung, Jl. Rasuna Said 3, Kuningan, Jakarta Selatan, und vom Außenministerium bestätigt werden

Wenn Sie alle oben genannten Formalitäten erledigt haben, bringen Sie sie zur Botschaft Ihrer Regierung in Jakarta, wo alle erforderlichen Dokumente bestätigt werden können. In Ihrem Heimatland können Sie diese zahlreichen offiziellen Dokumente der örtlichen Regierung vorlegen, um eine legale Heiratsurkunde in Ihrem Heimatland zu erhalten. Ausländische Botschaften können keine Eheschließungen registrieren, da Eheschließungen in die Zuständigkeit der örtlichen Behörden fallen. Wenn Sie Ihre Ehe im Heimatland des ausländischen Ehepartners registrieren lassen möchten, wenden Sie sich an die Botschaft, um herauszufinden, wie das Verfahren abläuft.

Nach der Lektüre des umfangreichen bürokratischen Aufwands für Ausländer, die Indonesier heiraten, wird klar, warum sich viele von ihnen dafür entscheiden, stattdessen im Ausland zu heiraten!

Heiraten im Ausland

Eine ausländische Heiratsurkunde wird von der indonesischen Regierung anerkannt (für die Zwecke der indonesischen Papiere), wenn Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde zum indonesischen Konsulat bringen und eine indonesische Übersetzung der ausländischen Heiratsurkunde vom indonesischen Konsulat für das Gebiet, in dem Sie leben, „konsularisieren“ lassen. Die Konsularisierung bedeutet, dass die Gültigkeit der Urkunde überprüft wird und die Rückseite der Urkunde mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen wird. Das Konsularbüro kann Ihnen in der Regel gegen eine Gebühr bei der Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde helfen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, über welches Konsulat Sie den Papierkram erledigen sollen, wenden Sie sich an das Konsulat der indonesischen Botschaft in Ihrer Hauptstadt und teilen Sie mit, in welcher Stadt/Staat/Provinz Sie leben, und man wird Ihnen sagen, an welches Konsulat Sie sich für den Papierkram wenden müssen.

In einigen wenigen Fällen (in der Regel aufgrund unterschiedlicher Religionen) kann der ausländische Ehepartner aufgefordert werden, zu konvertieren, oder das Paar muss erneut heiraten, aber in den meisten Fällen ist eine konsularisierte Übersetzung der Heiratsurkunde ausreichend. Vor allem in Fällen, in denen das Paar bereits Kinder hat und seit einiger Zeit verheiratet ist, gibt es weniger Fragen zur Rechtmäßigkeit der Ehe.

Das Heiratsgesetz der indonesischen Regierung aus dem Jahr 1974 sieht vor, dass Sie Ihre Ehe innerhalb eines Jahres nach Ihrer Rückkehr nach Indonesien beim Standesamt (Kantor Catatan Sipil) registrieren lassen müssen (Heiratsgesetz). Im Dezember 2006 wurde jedoch ein neues Gesetz mit der Bezeichnung Undang undang 23 tahun 2006 tentang Administrasi Kependudukan verabschiedet, in dem nun neue Bestimmungen gelten. Das vorherrschende Gesetz ist nun das Gesetz zur Verwaltung der Bevölkerung (2006) und nicht das Ehegesetz (1974):

Indonesische Staatsbürger, die im Ausland (außerhalb Indonesiens) geheiratet haben, sind verpflichtet, sich bei einer zuständigen konsularischen Vertretung der indonesischen Regierung (Konsulat oder Botschaft) in dem Land, in dem die Heirat stattfand, registrieren zu lassen, um diese Heirat offiziell der indonesischen Regierung zu melden.

Eine Meldung muss auch bei der zuständigen Regierungsbehörde in Ihrem Heimatort in Indonesien erfolgen, um sicherzustellen, dass Ihre Ehe nach indonesischem Recht rechtmäßig ist. Wenn Sie Muslim sind, melden Sie Ihre Heirat im Ausland dem Kantor Urusan Agama (KUA) in Indonesien, wenn Sie einer anderen Religion angehören, melden Sie sie dem Catatan Sipil im Heimatort des indonesischen Ehepartners. Ohne diese Meldung gelten Sie für die indonesische Regierung nicht als verheiratet! Dies sollte spätestens 30 Tage nach der Rückkehr des indonesischen Staatsbürgers nach Indonesien geschehen. Das Bußgeld für eine verspätete Anmeldung beträgt maximal 1.000.000 IDR und wird durch regionale Vorschriften weiter geregelt.

Der Standesbeamte wird das Datum Ihrer Eheschließung und das Datum Ihrer Ankunft in Indonesien überprüfen, nachdem Sie die Ehe im Ausland geschlossen haben. Wenn der Tag, an dem Sie ankommen, um Ihre Eheschließung anzumelden, die Frist überschreitet, kann das Standesamt in Jakarta auch ein Gerichtsurteil verlangen, damit die Eheschließung eingetragen werden kann (Verordnung der Stadt Jakarta). Wenn Sie sich registrieren lassen, erhalten Sie eine Tanda Bukti Laporan Perkawinan, die Ihre Ehe in Indonesien legal macht.

Der Kantor Catatan Sipil kann Sie um … sind Sie bereit … ein Schreiben der Eltern des ausländischen Ehepartners bitten, in dem sie ihre Zustimmung zur Heirat geben, sogar im Nachhinein! Klingt seltsam … aber dieses Ersuchen ist wiederholt aufgetaucht. Wenn Sie also Ärger vermeiden wollen, besorgen Sie sich ein Schreiben Ihrer Eltern oder eines anderen hochrangigen Familienmitglieds, bevor Sie sich durch die Bürokratie des Kantor Catatan Sipil wühlen.

Möglicherweise verlangen sie auch ein beglaubigtes Schreiben der Botschaft des ausländischen Ehepartners, in dem bestätigt wird, dass die Heiratsurkunde legal ist … was kein Problem sein sollte, wenn sie notariell beglaubigt ist, und vor allem, wenn Sie die Übersetzung von den indonesischen Konsularbeamten im Ausland konsularisieren ließen. Wenn Sie Kinder haben, können Sie sie zu diesen Treffen mitbringen … ein weiterer Beweis, dass Sie verheiratet sind! Verzweifeln Sie nicht, oft reicht den Beamten eine Kopie Ihrer ausländischen Heiratsurkunde, die vom indonesischen Konsulat konsularisiert wurde, aus, um Sie zu registrieren. Aber wie bei allem anderen gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel!

In Indonesien ist es üblich, einen großen Empfang zu geben, zu dem alle Familienmitglieder, Freunde und Bekannten des indonesischen Partners eingeladen werden. Manche Paare, die im Ausland geheiratet haben, entscheiden sich für einen Empfang in Indonesien, der theoretisch zeigt, dass die Familie des indonesischen Ehepartners die Ehe unterstützt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, vor der Hochzeit eine „tunangan“ (Verlobungszeremonie) in Indonesien auf traditionelle Weise abzuhalten,

Ein Besucher der Website schrieb über seine Erfahrungen bei der Rückkehr nach Indonesien, nachdem er im Ausland geheiratet hatte:

Wir wurden von unserer Familie unter Druck gesetzt, unsere Ehe „syah“ zu machen, nachdem wir 1997 aus den USA zurückgekehrt waren und uns beim Catatan Sipil registriert hatten. Meine Frau fand im Dorf ihres Vaters eine Art kyai, der eine Zeremonie durchführte, die der üblichen muslimischen Zeremonie, die ich vor zwei Tagen bei der KUA gesehen habe, sehr ähnlich war (Zeugnis/Wali, Gebet usw.), aber ohne die buku nikah. Tatsächlich wussten der kyai und ich und alle Anwesenden, die sich um die Genauigkeit kümmerten, dass ich „Respekt für den Islam“ bekundete, aber nicht konvertierte. Das mag für einige Familien ausreichen.

Das geltende Gesetz – Undang-Undang nomor 23 tahun 2006 legt fest:

Pasal 37
(1) Perkawinan Warga Negara Indonesia di luar wilayah Negara Kesatuan Republik Indonesia wajib dicatatkan pada instansi yang berwenang di negara setempat dan dilaporkan pada Perwakilan Republik Indonesia.
(2) Apabila negara setempat sebagaimana dimaksud pada ayat (1) tidak menyelenggarakan pencatatan perkawinan bagi Orang Asing, pencatatan dilakukan pada Perwakilan Republik Indonesia setempat.
(3) Perwakilan Republik Indonesia sebagaimana dimaksud pada ayat (2) mencatat peristiwa perkawinan dalam Register Akta Perkawinan dan menerbitkan Kutipan Akta Perkawinan.
(4) Pencatatan perkawinan sebagaimana dimaksud pada ayat (1) dan ayat (2) dilaporkan oleh yang bersangkutan kepada Instansi Pelaksana di tempat tinggalnya paling lambat 30 (tiga puluh) hari sejak yang bersangkutan kernbali ke Indonesia.

Pasal 90
(1) Setiap Penduduk dikenai sanksi administratif berupa denda apabila melampaui batas waktu
pelaporan Peristiwa Penting dalam hal:
a. kelahiran sebagaimana dimaksud dalam Pasal 27 ayat (1) atau Pasal 29 ayat (4) atau Pasal 30
ayat (6) atau Pasal 32 ayat (1) atau Pasal 33 ayat (1):
b. perkawinan sebagaimana dimaksud dalam Pasal 34 ayat (1) atau Pasal 37 ayat (4):
c. pembatalan perkawinan sebagaimana dimaksud dalam Pasal 39 ayat (1);
d. perceraian sebagaimana dimaksud dalam Pasal 40 ayat (1) atau Pasal 41 ayat (4);
e. pernbatalan perceraian sebagaimana dimaksud dalam Pasal 43 ayat (1);
f. kematian sebagaimana dimaksud dalam Pasal 44 ayat (1) atau Pasal 45 ayat (1);
g. pengangkatan anak sebagaimana dimaksud dalam Pasal 47 ayat (2) atau Pasal 48 ayat (4):
h. pengakuan anak sebagaimana dimaksud dalam Pasal 49 ayat (1):
i. pengesahan anak sebagaimana dimaksud dalam Pasal 50 ayat (1);
j. perubahan nama sebagaimana dimaksud dalam Pasal 52 ayat (2);
k. perubahan status kewarganegaraan di Indonesia sebagaimana dimaksud dalam Pasal 53 ayat (1); atau
l. Peristiwa Penting lainnya sebagaimana dimaksud dalam Pasal 56 ayat(2).
(2) Denda administratif sebagaimana dimaksud pada ayat (1) paling banyak Rp.1.000.000,00 (satu juta rupiah).

Registrierung bei Catatan Sipil

Die offizielle Gebühr beträgt Rp 50.000 für „Pelayanan Pencatatan Perkawinan“. Sie können diese Anmeldung vornehmen bei:

1. Kantor Dinas Kependudukan dan Catatan Sipil Propinsi
2. Kantor Suku Dinas Kependudukan dan Catatan Sipil

Kosten Rp. 50.000 (Pencatatan/Registrierung),
Rp. 25.000 (Pemakaian Ruang WNI)
Rp. 50.000 (Pemakaian Ruang WNA)

Catatan Sipil West Jakarta / Civil Registry Office of Population and Capil
Jl. S . Parman No. 7 West Jakarta Tel.. (021) 564-2808. Fax (021) 564-2808.
Catatan Sipil South Jakarta / Standesamt der Bevölkerung und Capil
Jalan V No Radio. 1 Süd Jakarta. Tel. 7280-1284-85

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Standesamtes (http://dki.kependudukancapil.go.id/)

Glaubensverschiedene Ehen

Indonesische Regierungsvorschriften erschweren die Eheschließung von Menschen unterschiedlichen Glaubens. Wenn Sie in Indonesien heiraten wollen, müssen entweder die Braut oder der Bräutigam zur Religion des anderen konvertieren, so die offizielle Vorschrift. Dies kann beim Kantor Urusan Agama im Ministerium für religiöse Angelegenheiten geschehen. Für manche ist dies ein echter Übertritt, für andere ist es nur eine Formalität, um dem Paar die Heirat zu ermöglichen und das Dokumentationsverfahren zu erleichtern. Wie bei allem anderen auch, kann es sein, dass Sie die Ausnahme sind und niemand nach Ihrem Glauben fragt, wenn Sie heiraten oder Ihre Ehe registrieren lassen wollen. In vielen Fällen wird der Mann (von der Familie des Mädchens oder den religiösen Führern ihrer Gemeinde) aufgefordert, sich beschneiden zu lassen. In einigen Fällen wird ein visueller Beweis verlangt, in anderen wird man Ihnen glauben … !

Im Islam ist es einer muslimischen Frau verboten, einen Mann zu heiraten, der nicht muslimisch ist – daher wird von der indonesischen Verlobten und ihrer Familie Druck auf den im Ausland lebenden nicht-muslimischen Mann ausgeübt, zu konvertieren. Umgekehrt kann ein muslimischer Mann eine Frau heiraten, die zum „Volk des Buches“ gehört, das die historischen religiösen Wurzeln des Islam teilt – christliche und jüdische Frauen. Allerdings müssen die Kinder dieser Paare muslimisch erzogen werden. Tatsächlich werden diese gemischtreligiösen Paare ihre Kinder so erziehen, wie sie es für richtig halten. Wir haben Beispiele für strenge muslimische Erziehung, strenge christliche Erziehung, keine Teilnahme an der Religion und sogar Gleichgültigkeit gegenüber der religiösen Erziehung gesehen.

Einige interreligiöse indonesische Paare heiraten absichtlich, während sie im Ausland sind, und kehren mit der vollendeten Ehe zurück … mit legalen Dokumenten und allem … und das ist ein Weg, um zu vermeiden, dass einer der indonesischen Partner konvertieren muss, um zu heiraten.

Bitte denken Sie daran, dass wir hier nur über rechtliche Dinge sprechen. Wenn man nach Indonesien zieht, kann man feststellen, dass der Druck der Familie und der Freunde des indonesischen Ehepartners die frühere Entscheidung des ausländischen Ehepartners, zur Religion des indonesischen Ehepartners zu konvertieren oder nicht zu konvertieren, beeinflussen kann. Die indonesische Gesellschaft neigt dazu, das „Bild der Religiosität“ stärker zu prägen als westliche Gesellschaften. Selbst wenn Ihr indonesischer Verlobter nicht besonders religiös ist, sollten Sie sich darauf einstellen, dass seine Familie es sein könnte. Im Allgemeinen fällt es Indonesiern sehr schwer, sich gegen die Wünsche ihrer Familie zu stellen.

Es gibt eine Selbsthilfegruppe für ausländische Frauen, die mit indonesischen Männern verheiratet sind und überlegen, zum Islam zu konvertieren, sie heißt Sisters.

Weitere Informationen finden Sie unter Konvertierung zum Islam: für ausländische Männer, die indonesische muslimische Frauen heiraten.

Registrierung von im Ausland lebenden indonesischen Ehepartnern

Bitte beachten Sie, dass alle im Ausland lebenden Indonesier ihre Anwesenheit beim nächstgelegenen indonesischen Konsulat anmelden müssen. Wenn Sie dies nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Ankunft tun, müssen Sie mit Komplikationen bei der Erneuerung Ihres Reisepasses rechnen und können im schlimmsten Fall sogar die indonesische Staatsbürgerschaft verlieren.

Für weitere Informationen über die indonesische Staatsbürgerschaft.

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