News

Nov 28, 2021
admin

Bogotá, 30. November 2020 – Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 1550 vom 28. November 2020, Die Schließung aller Land- und Flussübergänge im Land wird bis zum 16. Januar 2021 verlängert, während die Seegrenzen ab heute Nacht um Mitternacht geöffnet werden.

Nach Angaben des Generaldirektors der kolumbianischen Migrationsbehörde, Juan Francisco Espinosa Palacios, zielt diese Maßnahme darauf ab, die Ausbreitung von Covid-19 auf dem Staatsgebiet zu verhindern und einzudämmen.

Espinosa Palacios stellte klar, dass die nationale Regierung weiterhin mit den Nachbarländern sowie mit den Gouverneuren und Bürgermeistern zusammenarbeitet, um Mechanismen zu finden, die es ihnen ermöglichen, die Öffnung anderer Grenzen auf sichere Weise zu überdenken, ohne Reisende und aufnehmende Gemeinden zu gefährden.

Der Generaldirektor der kolumbianischen Migrationsbehörde rief die Bevölkerung dazu auf, keine unerlaubten Grenzübergänge zu benutzen, und stellte klar, dass Fälle, die als humanitäre Notfälle betrachtet werden, sowie der Transport von Gütern und Waren und Fälle von Zufall und höherer Gewalt von der Grenzschließung ausgenommen sind.

„Wir rufen die Bevölkerung auf, ihr Leben nicht aufs Spiel zu setzen, indem sie auf irreguläre Weise in das Land einreist. Wenn sie nach Kolumbien einreisen müssen und es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt, bitten wir sie, ihren Fall dem Migrationsbeamten an der Grenze zu erläutern, der dann entscheidet, ob die Einreise genehmigt werden kann oder nicht. Dies ist eine Zeit, in der wir uns um uns selbst kümmern müssen, und wir bitten die Bevölkerung, ihre Integrität zu riskieren und ihr Leben in die Hände von Händlern zu legen“, sagte der Leiter der kolumbianischen Migrationsbehörde.

In Bezug auf die Ausreise ausländischer Staatsbürger aus dem nationalen Hoheitsgebiet legt das Dekret 1550 fest, dass dies weiterhin in einer koordinierten Weise von Migration Colombia mit den zuständigen Bezirks- und Gemeindebehörden erfolgen wird.

Dieser Erlass legt auch fest, dass die Personen, die im Rahmen der Ausnahmemaßnahmen nach Kolumbien einreisen, die vom Ministerium für Gesundheit und sozialen Schutz zur Bekämpfung des Coronavirus COVID-19 erstellten Biosicherheitsprotokolle und die von den verschiedenen Ministerien und Einrichtungen der nationalen und territorialen Ordnung zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus angenommenen oder herausgegebenen Anweisungen befolgen müssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.