Wie werden Bankkonten bei einer Scheidung behandelt?

Okt 19, 2021
admin

Für viele Scheidungspaare ist die Trennung von Bankkonten schwierig und eine Quelle von Feindseligkeit. Der Beistand eines erfahrenen Scheidungsanwalts ist unerlässlich, um Ihre Interessen zu schützen und einen reibungslosen und fairen Ablauf des Scheidungsverfahrens zu gewährleisten. Die Anwältin für Familienrecht Karen S. Brown kennt sich mit allen Aspekten des Scheidungsverfahrens aus und kann Ihre Interessen bei Ihrer Scheidung schützen. Wenn Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Scheidung und Bankkonten benötigen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei in Los Angeles, CA, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Bei der Aufteilung des Vermögens im Rahmen einer Scheidung betrachten die Gerichte und Scheidungsanwälte alle Bankkonten entweder als Gemeinschaftseigentum oder als getrenntes Eigentum. Gemeinschaftseigentum wird bei einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt, während getrenntes Vermögen bei dem Ehegatten verbleiben kann, der als alleiniger Eigentümer gilt. Dies mag zwar den Anschein erwecken, dass getrennte Konten in die Kategorie des getrennten Eigentums fallen, doch ist dies nicht immer der Fall. Erfahren Sie mehr darüber, wie Bankkonten bei einer Scheidung behandelt werden.

Wann werden Bankkonten zu gleichen Teilen aufgeteilt?

Vermögen, das während einer Ehe erworben wurde, wird normalerweise als Gemeinschaftseigentum betrachtet. Für Bankkonten bedeutet dies, dass Bankkonten, die nach der Eheschließung eingerichtet wurden, unabhängig davon, ob es sich um gemeinsame oder getrennte Konten handelt, beiden Ehegatten gehören und im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden müssen.

Auch getrennte Bankkonten, die vor der Eheschließung eingerichtet wurden, können als Gemeinschaftseigentum betrachtet werden, sofern das Konto nach der Eheschließung genutzt wurde. Das bedeutet auch, dass fast alle Gelder, einschließlich regelmäßiger Gehaltsschecks, die nach der Heirat auf das Konto eingezahlt werden, aufgeteilt werden müssen.

Warum werden getrennte Konten nicht als getrennt behandelt?

Um besser zu verstehen, warum getrennte Konten in einer Ehe oft nicht als getrennt behandelt werden, hilft es, das Konzept der Vermischung zu verstehen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet Vermischung, dass Vermögenswerte zur gemeinsamen Nutzung zusammengelegt werden.

Die Vermischung kann bei getrennten Konten und Geldern, die vor der Ehe auf einem Konto waren, kompliziert sein. Wenn der Name eines Ehegatten zu einem zuvor getrennten Konto hinzugefügt wird, werden alle Gelder, die sich auf dem Konto befanden oder später hinzugefügt wurden, in der Regel vermischt und können bei einer Scheidung aufgeteilt werden.

Selbst wenn nur der Name eines Ehegatten auf dem Konto steht, kann eine Vermischung vorliegen, wenn beide Ehegatten das Konto genutzt haben. In solchen Fällen könnte der Scheidungsanwalt eines der beiden Ehegatten argumentieren, dass die Gelder aufgeteilt werden oder getrennt bleiben sollten.

Wann werden Bankkonten getrennt geführt?

Wie bereits erläutert, ist die Führung getrennter Bankkonten während der Ehe keine Garantie dafür, dass die Gelder im Falle einer Scheidung getrennt bleiben. Es ist jedoch möglich, ein getrenntes Konto vor der Aufteilung bei einer Scheidung zu schützen, wenn das Bankkonto während der gesamten Dauer der Ehe wirklich getrennt blieb.

Zusätzlich kann durch die Unterzeichnung eines Ehevertrags festgelegt werden, welche Gelder und anderes Eigentum im Falle einer Scheidung getrennt bleiben. Einige Möglichkeiten, wie ein getrenntes Konto bei einer Scheidung als getrenntes Vermögen angesehen werden kann, sind:

  • Auf das Konto wurden keine Gelder aus dem Gemeinschaftseigentum, einschließlich während der Ehe verdientes Geld, eingezahlt. Die Hinzufügung von während der Ehe verdientem Einkommen zu einem getrennten Konto führt zu einer Vermischung des Kontos.

  • Der Name des anderen Ehegatten wurde dem Konto zu keinem Zeitpunkt während der Ehe hinzugefügt, und es wurden keine Gelder auf das Konto eingezahlt.

  • Erbschaften oder Schenkungen, die auf ein getrenntes Konto eingezahlt werden, können als getrenntes Vermögen angesehen werden, sofern das Konto nicht vermischt wurde. Wenn die Namen beider Ehegatten in der Erbschaft oder Schenkung enthalten sind, werden die Gelder als vermischt betrachtet und müssen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

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Wenn Sie vor einer Scheidung stehen, brauchen Sie einen erfahrenen Scheidungsanwalt an Ihrer Seite. Die Scheidungsanwältin Karen S. Brown ist hier, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Kontaktieren Sie unser Büro noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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