The Retirement Plan Blog

Sep 26, 2021
admin

Die Vergütung für Arbeitnehmer ist eine Variante des steuerpflichtigen Lohns, der auf dem Formular W-2 ausgewiesen wird. Für die Zuteilung lädt der Arbeitgeber oder der Lohnverrechnungsdienstleister am Jahresende die Zählungs- und Vergütungsdaten auf der Grundlage der Definition des Plans für die Vergütung in eine Tabellenkalkulation herunter. Es ist natürlich etwas komplizierter, aber lassen wir es für die Zwecke dieses Beitrags dabei bewenden. Aber wenn Sie Einzelunternehmer, Partner einer Personengesellschaft oder Mitglied einer als Personengesellschaft besteuerten GmbH sind, ist es definitiv komplizierter. Hier ist der Grund dafür.

Anstelle der entsprechenden Variante des steuerpflichtigen Lohns ist das „verdiente Einkommen“ die Grundlage für die Zuteilung von Altersversorgungsplänen für Einzelunternehmer, Partner und LLC-Mitglieder. Es kann die Version des Internal Revenue Code eines Rubik’s Cube sein. Werfen Sie einen Blick auf eine Standarddefinition für Pensionspläne:

„Verdientes Einkommen“ ist das Nettoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit in dem Gewerbe oder Geschäft, für das der Plan eingerichtet wurde und für das persönliche Dienstleistungen der Person ein wesentlicher einkommenserzeugender Faktor sind. Der Nettoverdienst wird ohne Berücksichtigung der nicht im Bruttoeinkommen enthaltenen Posten und der auf diese Posten entfallenden Abzüge ermittelt. Der Nettoverdienst wird um die Beiträge des Arbeitgebers zu einem qualifizierten Plan verringert, soweit diese gemäß Code Section 404 abzugsfähig sind. Der Nettoverdienst wird unter Berücksichtigung des Abzugs ermittelt, der dem Steuerpflichtigen gemäß Abschnitt 164(f) des Code für Steuerjahre gewährt wird, die nach dem 31. Dezember 1989 beginnen.

Das ist noch nicht alles, deshalb überlassen Sie diese Berechnungen am besten Ihrem Steuerberater. Aber lesen Sie bitte weiter, es gibt ein paar Grundlagen, die Sie im Auge behalten sollten.

Die Grundlagen

1. Der Internal Revenue Code betrachtet Einzelunternehmer, Partner einer Personengesellschaft und Mitglieder einer LLC, die als Personengesellschaft besteuert wird, für die Zwecke der Teilnahme an einem Pensionsplan als Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass sie, obwohl sie tatsächlich Eigentümer sind, keine eigenen Altersversorgungspläne unter Ausschluss anderer Angestellter oder Partner einrichten können.

2. Die Nettoeinkünfte dieser Personen umfassen den auf den Partner entfallenden Anteil an den Einkünften oder Verlusten der Partnerschaft (mit Ausnahme einiger gesondert berechneter Posten) und alle von der Partnerschaft erhaltenen garantierten Zahlungen.

3. Für den oben erwähnten Kommanditisten umfassen die Nettoeinkünfte aus selbständiger Tätigkeit nur die garantierten Zahlungen, die die Person für die an oder für die Partnerschaft erbrachten Dienstleistungen erhält.

Merkwürdigkeiten

Als Drittverwalter von Altersversorgungsplänen, an denen Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Mitglieder von LLCs teilnehmen, bieten wir Ihnen einige Merkwürdigkeiten an, die Sie berücksichtigen sollten.

401(k)-Beiträge auf der Grundlage garantierter Zahlungen. Partner oder Mitglieder von LLCs, die als Personengesellschaften besteuert werden, leisten häufig während des Jahres 401(k)-Beiträge auf der Grundlage garantierter Zahlungen. Am Ende des Jahres stellen sie jedoch fest, dass die Partnerschaft oder LLC einen Nettoverlust aufweist. Somit haben sie kein Erwerbseinkommen für die Zwecke des Pensionsplans und können keine 401(k)-Beiträge leisten oder Arbeitgeberbeiträge erhalten. Manchmal ist es besser, bis zum Jahresende zu warten, um sicher zu sein, dass ein ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt wird.

Verbundene Unternehmen. Manchmal gibt es aus steuerlichen Gründen eine Struktur von verbundenen LLCs, die an dem Pensionsplan teilnehmen. So erhalten die Mitglieder der verbundenen LLCs Einkommen oder Verluste aus mehr als einer. Diese Beträge müssen bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens saldiert werden.

Kontrollgruppen. In diesem Zusammenhang (Wortspiel beabsichtigt) müssen Unternehmen, die Mitglieder einer Kontrollgruppe sind, berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie teilnehmende Arbeitgeber sind. Dies gilt nicht nur für die Ermittlung des Erwerbseinkommens, sondern auch für die Einhaltung der ERISA-Vorschriften.

Um zu vermeiden, dass zu wenig oder zu viel in ihre Pensionspläne eingezahlt wird, sollten Einzelunternehmer, Partner und LLC-Mitglieder ihre Situation stets mit ihren Steuerberatern besprechen.

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