Strafregisterdatenbank

Jan 8, 2022
admin

Die Strafregisterdatenbank ist eine nationale Datenbank, die Teil des Informationssystems der e-Akte ist. Die Datenbank enthält Informationen über Strafen, die gegen Personen wegen Vergehen und Straftaten verhängt wurden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die in der Strafregisterdatenbank gespeicherten Daten einzusehen:

Abfrage der Strafregisterdatenbank aus der e-Akte:
Jede Person kann selbstständig Abfragen über sich oder andere Personen im öffentlichen Informationssystem der e-Akte vornehmen.

  • Daten über sich selbst und zugehörige minderjährige oder juristische Personen können unbefristet und kostenlos abgefragt werden. Das Gleiche gilt, wenn die Anfrage über eine andere Person aufgrund einer über die E-Akte erteilten Ermächtigung erfolgt.
  • Eine unberechtigte Anfrage über eine andere Person ist eine kostenpflichtige Dienstleistung (4,00 Euro), die im Rahmen einer Anfrage über die im E-Akte-System verfügbare Bankverbindung zu begleichen ist.

Ein Auszug aus der E-Akte ist ausschließlich für den Zugang zu Strafregisterauszügen bestimmt, und es ist nicht möglich, über dieselbe Umgebung ein amtliches Dokument zu erhalten.

Beantragen Sie einen digital signierten Bescheid oder einen Bescheid in Papierform aus der Datenbank:
Wenn Sie einem Dritten ein offizielles Dokument über Ihre Strafregistereinträge oder deren Fehlen vorlegen müssen, ist es möglich, einen signierten Bescheid aus der Datenbank zu beantragen. Zu diesem Zweck müssen Sie einen ausgefüllten Antrag an die Strafregisterdatenbank entweder per E-Mail ([email protected]) oder in Papierform an die folgende Adresse senden: Lubja 4, 19081 Tallinn.
Im Falle einer gebührenpflichtigen Anfrage bitten wir Sie, dem Antrag eine Kopie des Dokuments beizufügen, das die Zahlung der staatlichen Gebühr bescheinigt.

Der Antrag sollte auf Papier oder digital unterschrieben werden (die Anforderung ergibt sich aus Paragraph 15 (2) 6) des Gesetzes über die Strafregisterdatenbank). Nicht unterschriebene Anträge können nicht bearbeitet werden.

Antragsformulare:

  • Antragsformular elektronisch auszufüllen
  • Antragsformular auf Papier auszufüllen

Im Centre of Registers and Information Systems gibt es keinen Empfang, und die Anträge werden dort nicht angenommen.

Ausgabe des Bescheids aus der Datenbank:
Das Zentrum für Register und Informationssysteme stellt die Antwort auf die Anfrage innerhalb von zwei Arbeitstagen aus. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Anfrage auf dem Postweg erhalten möchten, müssen Sie die Zustellungszeit des von Eesti Post AS (Omniva) beizufügenden Briefes berücksichtigen (bis zu zwei Wochen).

Der Bescheid aus der Datenbank wird wie folgt erteilt:

  • Als digital signierte Datei (PDF), die an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Zum Öffnen des Dokuments benötigen Sie lediglich die Ausweissoftware, die Sie HIER herunterladen können.
  • Auf Papier mit einer Unterschrift und einem Bügel. Das Dokument wird auf dem Postweg an die im Antrag angegebene Adresse geschickt.

Die Strafregisterdatenbank stellt die Bescheide aus der Datenbank nur auf Estnisch aus.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an einen vereidigten Übersetzer. Weitere Informationen über die Apostille der Strafregisterauskunft finden Sie auf der Website der Notarkammer.

Staatsgebühr:
Jede Person hat das Recht, einmal pro Kalenderjahr einen kostenlosen Auszug aus der Strafregisterauskunft über eine ihr nahestehende juristische Person oder einen Minderjährigen / eine Person unter Vormundschaft zu erhalten. Bei einer wiederholten Anfrage ist eine Staatsgebühr zu entrichten.

Bei einer Anfrage über eine andere natürliche oder juristische Person ist eine Staatsgebühr pro Person in Höhe von 4 Euro zu entrichten (d.h. bei einer Anfrage über zwei Personen beträgt die Staatsgebühr 8 Euro). Wenn Sie die Antwort auf Ihre Anfrage in digitaler Form oder in Papierform erhalten möchten, müssen Sie vor der Anfrage eine staatliche Gebühr per Banküberweisung entrichten. Wenn möglich, bitten wir Sie, dem Antrag eine Kopie der Zahlungsbestätigung beizufügen.

In der E-Akte ist die Abfrage von Daten kostenlos und als kostenpflichtiger Dienst möglich. Daten über die eigene Person und die zugehörige minderjährige oder juristische Person können unbefristet und kostenlos abgefragt werden. Das Gleiche gilt, wenn die Abfrage über eine andere Person aufgrund einer in der E-Akte erteilten Vollmacht erfolgt. Eine unberechtigte Abfrage über eine andere Person ist eine kostenpflichtige Dienstleistung und sollte im Zuge einer Abfrage über die im E-File-System vorhandene Bankverbindung abgewickelt werden.

Informationen zur Zahlung der staatlichen Gebühr:

SEB Pank – IBAN EE891010220034796011 (SWIFT: EEUHEE2X)
Swedbank – IBAN EE932200221023778606 (SWIFT: HABAEE2X)
Luminor Bank – EE701700017001577198 (SWIFT: NDEAEE2X)

Referenznummer: 2900082388 (obligatorisch)
Empfänger: Rahandusministeerium
(Finanzministerium)
Höhe der staatlichen Gebühr: 4 Euro pro Person

Einführung auf Russisch

Weitere Informationen:
Benutzersupport: [email protected]
Telefon: +372 663 6359 (werktags 10:00-14:00)

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