Steinbacher, Goodall & Yurchak – Jüngste Änderungen des Vollmachtsgesetzes in Pennsylvania
Julieanne E. Steinbacher, CELA*
Eine Vollmacht ist ein grundlegendes Dokument zur Nachlassplanung, das einer anderen Person erlaubt, in Ihrem Namen zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Eine solche Vollmacht ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre geistigen Fähigkeiten verlieren oder handlungsunfähig werden. In der schriftlichen Vollmacht ernennt die Person, die das Dokument ausführt (der „Vollmachtgeber“), eine andere Person (den „Bevollmächtigten“), um für den Vollmachtgeber finanzielle oder gesundheitliche Entscheidungen zu treffen. Dauerhafte Vollmachten werden durch die spätere Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers nicht beeinträchtigt.
Wenn Sie bereits eine Vollmacht haben, sind Sie vielleicht bereits mit dem Dokument vertraut. Möglicherweise sind Ihnen jedoch die jüngsten Änderungen des Pennsylvania-Gesetzes über Finanzvollmachten nicht bekannt.
Kürzlich hat sich die Gesetzgebung in Pennsylvania in Bezug auf Vollmachten geändert, die sich auf finanzielle Verfügungen beziehen. Das Gesetz 95 wurde im Juli 2014 von Gouverneur Tom Corbett unterzeichnet. Teile des Gesetzes traten sofort in Kraft, die übrigen Teile galten ab dem 1. Januar 2015.
Eine der treibenden Kräfte hinter der Änderung war ein Fall des Obersten Gerichtshofs von Pennsylvania. Die Richter überprüften, ob sich die gesetzliche Immunität auch auf Dritte wie Banken und Finanzinstitute erstreckt, die sich auf ein auf den ersten Blick gültiges, aber in Wirklichkeit nicht rechtsgültiges Testament verlassen haben. Ein solches Szenario liegt vor, wenn einem Dritten eine Vollmacht vorgelegt wird, die alle Ausführungsvorschriften und Formalitäten erfüllt, z. B. die Unterschrift des Vollmachtgebers vor einem Notar sowie die Benachrichtigung des Vollmachtgebers und die Bestätigung des Bevollmächtigten; der Vollmachtgeber war jedoch tatsächlich entmündigt, als er die Vollmacht unterzeichnete. In dem vor dem Obersten Gerichtshof von Pennsylvania verhandelten Fall entschied das Gericht, dass Dritte nur dann Anspruch auf Immunität haben, wenn sie auf der Grundlage rechtsgültiger Vollmachten handeln, nicht aber auf solche, die nur dem Anschein nach gültig sind.
Wie sollten Dritte feststellen, ob der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vollmacht geschäftsfähig war? Mit dem Gesetz 95 wurde versucht, diese Bedenken auszuräumen und Pennsylvanias Vollmachtsgesetz besser mit dem Uniform Power of Attorney Act in Einklang zu bringen, einem Modell, das von allen Staaten übernommen werden sollte.
Hier eine Liste der wichtigsten Änderungen des Gesetzes 95:
- Neue Anforderungen für die Ausfertigung einer Vollmacht: Der Vollmachtgeber muss die Vollmacht vor einem Notar und 2 unabhängigen Zeugen ausstellen;
- Neue Formalitäten erforderlich: Die erste Seite des Erbvertrags muss eine vom Vollmachtgeber unterzeichnete „Bekanntmachung“ in Großbuchstaben enthalten. Eine „Mitteilung“ war bereits erforderlich, doch wurde die Formulierung aktualisiert, um mehr Informationen über die Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten zu enthalten und um sie mit den anderen Änderungen des Gesetzes in Einklang zu bringen. In ähnlicher Weise muss der Bevollmächtigte eine „Bestätigung“ unterzeichnen, in der die Pflichten des Bevollmächtigten aufgeführt sind, die ebenfalls aus Gründen der Kohärenz aktualisiert wurden;
- Pflichten des Bevollmächtigten festgelegt: Act 95 legt drei obligatorische Pflichten für den Bevollmächtigten fest, der im Rahmen eines POA handelt: Er muss in gutem Glauben handeln; er darf nur im Rahmen der im POA erteilten Vollmacht handeln; und er muss in Übereinstimmung mit den vernünftigen Erwartungen des Vollmachtgebers (sofern diese tatsächlich bekannt sind) oder im besten Interesse des Vollmachtgebers handeln. Das Gesetz enthält zwar zusätzliche Pflichten für den Bevollmächtigten (in Bezug auf die Führung von Aufzeichnungen, die Zusammenlegung von Geldern usw.), doch handelt es sich dabei um Standardpflichten, und das EAV kann individuelle Formulierungen enthalten, mit denen die Pflichten des Bevollmächtigten in diesen Bereichen geändert werden;
- Dritte können Informationen anfordern: Ein Dritter, dem ein Testament vorgelegt wird, kann nun (i) eine Bescheinigung des Bevollmächtigten über Tatsachen, die den Auftraggeber, den Bevollmächtigten oder das Testament betreffen, (ii) eine englische Übersetzung, wenn das Testament in einer anderen Sprache als Englisch abgefasst ist, und (iii) ein Rechtsgutachten verlangen, das bestätigt, dass der Bevollmächtigte im Rahmen der im Testament erteilten Vollmacht handelt; und
- Immunität und Annahme eines Testaments: Ein Dritter kann nach Treu und Glauben einen Erbvertrag annehmen, wenn er keine tatsächliche Kenntnis davon hat, dass der Erbvertrag nichtig oder fehlerhaft ist. Liegt kein zulässiger Grund für die Verweigerung des Testaments vor, muss der Dritte entweder das Testament annehmen oder innerhalb von 7 Tagen nach Vorlage des Testaments einen der oben unter Nr. 4 genannten Punkte verlangen. Verlangt der Dritte einen der unter Nr. 4 genannten Punkte, so muss er innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der angeforderten Informationen das verfügende Recht akzeptieren, es sei denn, es besteht ein wichtiger Grund für weitere Nachfragen. Eine Person, die sich weigert, die POA zu akzeptieren, kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden oder durch einen Gerichtsbeschluss zur Annahme gezwungen werden.
Was kann man aus all dem mitnehmen? Wenn Sie eine aktuelle Finanzvollmacht haben, sollten Sie einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren, um zu prüfen, ob Ihre Vollmacht aufgrund des neuen Gesetzes aktualisiert werden sollte. Rufen Sie Steinbacher, Goodall & Yurchak unter 1(800) 351-8334 an und vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin, um Ihre Vollmacht zu überprüfen und Ihre Nachlass- und Pflegeplanung zu besprechen.
*Zertifiziert als Elder Law Attorney von der National Elder Law Foundation