Rodriguez and Associates

Dez 11, 2021
admin

Kann man jemanden verklagen, weil er einen geschlagen hat?

Posted in Personal Injury on July 23, 2018

Es gibt viele Umstände, die zu Kämpfen führen können. Wenn Sie in eine solche verwickelt sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Schlag abbekommen, der je nach Schwere des Angriffs zu möglichen gesundheitlichen Komplikationen führen kann. Und wenn das passiert, möchten Sie vielleicht eine Klage einreichen, um eine Entschädigung für Ihre Verletzungen zu erhalten. Sprechen Sie mit einem erfahrenen Anwalt für Personenschäden in Bakersfield, um mehr zu erfahren.

Zivil- und strafrechtliche Anklagen

Zwei mögliche Anklagen können auf Angreifer nach einer Schlägerei zukommen: zivil- und strafrechtliche. Strafrechtliche Anklagen können Geld- und Haftstrafen nach sich ziehen, wenn das Gericht feststellt, dass die betreffende Partei eines Angriffs oder einer Körperverletzung schuldig ist. Ein tätlicher Angriff ist der vorsätzliche Versuch, eine andere Person zu verletzen, unabhängig davon, ob der Schaden eingetreten ist oder nicht. Körperverletzung bezieht sich auf absichtliche Schläge, die das Opfer erlitten hat.

Weitere Kategorien von Körperverletzung, Missbrauch und Belästigung können dazu gehören:

  • Häusliche Gewalt, für Vorfälle zwischen Paaren, ehemaligen Paaren und engen familiären Beziehungen
  • Ältere oder pflegebedürftige Übergriffe, wenn das Opfer über 65 Jahre alt ist oder zwischen 18 und 64 Jahre alt ist und aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen
  • Zivilrechtliche Belästigung, für Parteien, die nicht in einer romantischen oder familiären Beziehung stehen
  • Gewalt am Arbeitsplatz, für Fälle von Überfall, Körperverletzung oder Androhung von Gewalt am Arbeitsplatz

Auch wenn das Gericht den Angreifer nicht für strafbar hält, bedeutet das nicht, dass Sie als Opfer keine zivilrechtliche Anzeige erstatten können. Das Gericht wird die Strafsache und Ihre Klage wegen Körperverletzung getrennt behandeln.

In einigen Fällen können Sie möglicherweise Dritte verklagen, die mit dem Vorfall in Verbindung stehen. Aufgrund der Haftung für die Räumlichkeiten und der Nachlässigkeit bei der Auswahl der Mitarbeiter können Sie den Ort Ihrer Verletzung verklagen, wenn die Handlungen eines Mitarbeiters zu der Schlägerei geführt haben.

Wann können Sie nicht klagen?

Es ist zwar möglich, eine andere Partei zu verklagen, die Sie geschlagen hat, aber nicht in allen Fällen ist die andere Person der Angreifer. Wenn Sie eine Schlägerei angezettelt haben und die andere Person in Selbstverteidigung zurückgeschlagen hat, hätten Sie es schwer, zu beweisen, dass die andere Partei für Ihre Verletzungen verantwortlich ist. Eine solche Situation würde Ihnen wahrscheinlich die Anspruchsberechtigung entziehen.

Notwehr gilt nur, wenn die Verteidigung eine angemessene Reaktion auf einen wahrgenommenen oder angedrohten Schaden ist. Der Angreifer muss das Opfer durch Worte oder Handlungen glauben machen, dass ihm ein angemessener Schaden droht, damit Selbstverteidigung Anwendung findet. Die Verteidigung darf auch nicht über das wahrgenommene Bedrohungsniveau hinausgehen – jemanden wegen einer bedrohlichen Bemerkung wiederholt zu schlagen, wäre nicht angemessen.

Sollten Sie klagen?

Selbst wenn Sie nicht der Angreifer in einem Kampf sind und Sie Beweise dafür haben, lohnt sich eine Klage möglicherweise nicht. Der in solchen Fällen zuerkannte Schadenersatz steht im Verhältnis zum Ausmaß des körperlichen Schadens und des finanziellen Verlusts, der durch die Verletzung entstanden ist. Fehlende Beweise dafür, wer Ihre Verletzungen bei einer Gruppenschlägerei verursacht hat, können ebenfalls zu Komplikationen beim Nachweis der Haftung führen. Das Fehlen von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Vorfall, wie z. B. Arztrechnungen oder entgangenes Arbeitseinkommen, wird wahrscheinlich dazu führen, dass Ihre Klage abgewiesen wird.

Klagen wegen Körperverletzung, bei denen nur ein geringer Schadensersatz zuerkannt wird, sind möglicherweise auch die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten nicht wert. Und selbst in Fällen mit hohen Schadensersatzsummen besteht die Möglichkeit, dass der Schuldige nicht das Geld hat, um Ihre Entschädigung zu zahlen.

Wenn eine andere Person Sie geschlagen hat, ist es durchaus möglich, dass Sie eine Klage einreichen können. Für den Erfolg einer solchen Klage und die Höhe der Entschädigung sind jedoch viele Faktoren ausschlaggebend. Wenn Sie erwägen, eine Klage wegen einer in einer Schlägerei erlittenen Verletzung anzustrengen, wenden Sie sich für eine kostenlose Beratung an die Anwälte von Rodriguez & Associates. Unsere Anwälte können Sie über die Erfolgsaussichten Ihres Falles beraten und Ihnen bei den notwendigen Schritten helfen, wenn Sie sich entscheiden, Ihre Klage voranzutreiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.