Oberrabbinat
Oberrabbinat, im Judentum eine oberste religiöse Autorität, deren Entscheidungen alle unter ihrer Gerichtsbarkeit stehenden Personen binden. Der Prototyp des Oberrabbinats war der Große Sanhedrin von Jerusalem, der bis zur Zerstörung des Zweiten Tempels im Jahr 70 n. Chr. Gesetze erließ und das jüdische Recht für das gesamte jüdische Volk auslegte. Das Patriarchat funktionierte mit römischer Unterstützung bis etwa 425, seitdem hat das Judentum keine zentrale Autorität mehr. Verschiedene jüdische Gemeinden haben jedoch die praktischen Vorteile eines Oberrabbiners erkannt, auch wenn die religiöse Autorität aller Rabbiner technisch gesehen gleich ist. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit einer nationalen jüdischen Behörde häufig sowohl von Juden als auch von Regierungen anerkannt, um jüdische Interessen zu schützen und die Beziehungen zwischen nichtjüdischen Regierungen und großen jüdischen Bevölkerungen zu erleichtern. Manchmal nahmen Juden die Ernennung durch säkulare Behörden übel, wenn es den Anschein hatte, dass die Wahl mit dem Wunsch getroffen wurde, die jüdische Gemeinschaft zu manipulieren.
Das wichtigste Oberrabbinat ist heute das in Israel. Es hat zwei Oberrabbiner, von denen einer die sephardische (spanisch-römische) Gemeinde und der andere die aschkenasischen (deutsch-römischen) Juden vertritt. Seine Hauptaufgabe, die ihm erstmals 1921 unter britischer Herrschaft übertragen wurde, ist die Regelung aller Personenstandsangelegenheiten (Heirat, Scheidung). Diese Aufgabe wurde erheblich erschwert, als nach 1948 eine große Zahl von Diaspora-Juden nach Israel einwanderte. Da sie seit vielen Generationen in fremden Ländern gelebt hatten, war nicht klar, ob sie die rabbinischen Gesetze über Heirat und Scheidung beachtet hatten. Ihr Recht, einen Juden ihrer Wahl zu heiraten, wurde daher in Frage gestellt. Im Jahr 1964 wurden alle diese Juden als Gruppe als echte Juden anerkannt, aber das Oberrabbinat behielt sich weiterhin das Recht vor, über die Rechtmäßigkeit einzelner Ehen zu entscheiden.
In England wurde das Amt des Rabbiners der Vereinigten Synagoge von Großbritannien als gleichwertig mit dem eines Oberrabbiners für dieses Land anerkannt. Das französische Judentum arbeitet nach einem System von Konsistorien, das 1807 von Napoleon eingeführt wurde, aber der Großrabbiner unterliegt nicht mehr der Kontrolle der Regierung. Deutschland folgte bis zu einem gewissen Grad dem Muster Frankreichs, allerdings ohne eine zentrale Behörde.