Islamische Manieren und Umgangsformen – Islam verstehen

Jun 15, 2021
admin
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Es gibt bestimmte Manieren und Umgangsformen, die ein Muslim befolgt, wenn er seine Angelegenheiten in der Gesellschaft erledigt. Hier einige Beispiele:

Wenn sich zwei Muslime begegnen, begrüßen sie sich mit „Assalamo Alaikum“, was „Friede sei mit dir“ bedeutet, und „Wa alaikum us-salam“, was „Friede sei mit dir“ bedeutet.

Wenn Muslime eine Tätigkeit ausüben, beginnen sie diese immer mit dem Namen Gottes, indem sie sagen: „Bismillahir Rahmanir Raheem“, was bedeutet: „Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen“.

Wenn Muslime eine Tätigkeit beenden, wie z.B. das Essen, sagen sie „Alhamdulillah“, was bedeutet: „Alles vollkommene Lob gehört Allah“. Dieser Satz wird bei vielen anderen Gelegenheiten gesagt, wenn man Gott seine Dankbarkeit ausdrückt.

Wenn ein Muslim über die Ausführung einer Tätigkeit in der Zukunft spricht, fügt er immer den Satz „Insha’Allah“ hinzu, was „Wenn Allah will“ bedeutet.

Wenn ein Muslim eine Gunst oder ein Geschenk erhält, dankt er der Person, indem er „Jazak’Allah Khayrun oder Jazakumullah“ sagt, was bedeutet: „Möge Allah dir den besten Lohn geben“.

Wenn ein Muslim traurige Nachrichten hört, insbesondere von jemandem, der verstorben ist, sagt er „Inna lillahi wa inna ilaihi Rajioon“, was bedeutet: „Wir gehören Allah, und zu Ihm werden wir zurückkehren“.

Wenn eine Person niest, sagt sie „Alhamdulillah“, was bedeutet: „Alles vollkommene Lob gehört Allah“; die andere Person, die ihn niesen hört, sagt „Yar hamo kumullah“, was bedeutet: „Möge Allah sich deiner erbarmen“; worauf die vorherige Person antwortet: „Yahdeekomullah“, was bedeutet: „Möge Allah dich leiten“.

Wenn ein Muslim das Haus eines anderen betreten will, grüßt er zuerst die Bewohner und bittet dann um Erlaubnis, einzutreten. Es ist verboten, das Haus eines anderen ohne dessen Erlaubnis oder Wissen zu betreten. Man sollte bis zu dreimal anklopfen/klingeln, um die Erlaubnis zum Eintreten zu erbitten; wenn nach dem dritten Mal immer noch keine Antwort kommt, dann sollte man sich abwenden, auch wenn man weiß, dass jemand da sein könnte (er kann oder will einen vielleicht nicht treffen).

Ein Muslim redet nicht schlecht über jemanden, insbesondere nicht hinter seinem Rücken. Dieser Akt der Verleumdung ist nicht nur unhöflich, sondern auch feige. Wenn es eine echte Beschwerde gegen jemanden gibt, sollte man sie zuerst der betreffenden Person selbst zur Kenntnis bringen.

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