interscalene Block

Okt 18, 2021
admin

CPT ASST Artikel
Jahr: 2001
Ausgabe: Oktober
Seiten: 9
Titel: Anästhesie und postoperative Schmerzbehandlung
Hauptteil: Klarstellung der Kodierung
Der folgende Artikel baut auf Informationen auf, die ursprünglich im CPT-Assistent-Artikel vom Februar 1997 „Anästhesie: Coding for Procedural Services“
Zu den Codes für Verfahren, die häufig bei der Behandlung postoperativer Schmerzen verwendet werden, gehören die Codes 62318 und 62319 (beide eingeführt in CPT 2000) für kontinuierliche Epiduralanalgesie und die Reihe von Codes für somatische Nervenblockaden (64400-64450).
Es ist angemessen, Verfahren zur Schmerzbehandlung, einschließlich des Einführens eines Epiduralkatheters oder der Durchführung einer Nervenblockade, zur postoperativen Analgesie getrennt von der Verabreichung einer Vollnarkose abzurechnen.
Wenn eine Vollnarkose verabreicht wird und diese Injektionen zur postoperativen Analgesie durchgeführt werden, handelt es sich um getrennte und unterschiedliche Leistungen, die zusätzlich zum Anästhesiekode abgerechnet werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Blockadeverfahren (Einführen eines Katheters, Injektion eines Narkotikums oder Lokalanästhetikums) präoperativ, postoperativ oder während des Eingriffs erfolgt.
Wird das Blockadeverfahren hingegen in erster Linie für die Anästhesie selbst verwendet, sollte die Leistung allein mit dem Anästhesiecode gemeldet werden. Bei einer kombinierten Epidural-/Allgemeinanästhesie kann die Blockade nicht gesondert gemeldet werden.
Beispiele
– Ein Patient, der sich einer totalen Kniegelenkersatzoperation unterzieht, kann über denselben Epiduralkatheter ein Regionalanästhetikum und ein postoperatives Schmerzmittel erhalten; in diesem Fall wäre der einzige gemeldete Code 01402.
– Eine Blockade des Nervus femoralis (64450) zur postoperativen Analgesie bei einer Reparatur des vorderen Kreuzbandes oder einer Knie-Totalendoprothese wäre getrennt von der chirurgischen Anästhesie zu melden.
– Ein Patient, der sich einer Thorakotomie unterzieht, könnte zusätzlich zur Vollnarkose, die über einen Endotrachealtubus (00540) verabreicht wird, eine epidurale Injektion eines Lokalanästhetikums und/oder Narkotikums (62318) zur postoperativen Schmerzkontrolle erhalten. In diesem Fall ist die Epiduralanästhesie nicht die chirurgische Anästhesie und würde als eigenständiges Verfahren separat ausgewiesen.
– Eine Schulteroperation könnte mit einer interscalenen Brachialplexusblockade durchgeführt werden, die auch eine postoperative Analgesie ermöglicht. Dies würde mit dem Anästhesiecode (z. B. 01620) gemeldet werden. Wenn die Blockade in erster Linie der Linderung postoperativer Schmerzen diente und für den Eingriff an der Schulter eine Vollnarkose verabreicht wurde, wäre die Blockade mit dem Kode 64415 gesondert zu melden.
– Eine Brachialplexusblockade könnte auch sowohl die Anästhesie als auch die postoperative Schmerzkontrolle für eine offene Reposition einer Handgelenksfraktur gewährleisten. In diesem Fall ist nur der Anästhesiekode zu melden.

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