Harvard University – The Graduate School of Arts and Sciences
PhD-Kursanforderungen
Studenten müssen vier fortgeschrittene Vier-Kredit-Kurse in Chemie und/oder verwandten Bereichen (z. B. Biochemie, Physik usw.) mit Durchschnittsnoten von B oder besser bestehen. Noten von B- werden als bestanden gewertet, wenn sie durch eine B+ oder besser eins zu eins ausgeglichen werden. Noten von C+ oder schlechter werden nicht angerechnet. Ein Kurs für Fortgeschrittene ist ein Kurs, der in der Ankündigung von Kursen als „für Studenten und Absolventen“ oder „hauptsächlich für Absolventen“ bezeichnet wird, mit Ausnahme der folgenden Kurse, die nicht für die Anrechnung auf den Doktorgrad in Chemie verwendet werden können: Chemie 100r, 135, 145, 160 und 165; Physik 143a, 143b; Chemische Biologie 2200, und Molekular- und Zellbiologie 121. Kurse, die mit 300 oder höher nummeriert sind, werden ebenfalls nicht auf diese Anforderung angerechnet.
Alle angehenden Doktoranden (G1s) müssen Chemie 301hf belegen. Wissenschaftliche Lehre und Kommunikation: Practicum“ im ersten Jahr belegen. In diesem Kurs lernen die Absolventen, wie sie wissenschaftliche Konzepte im Unterricht vermitteln können.
Während der Orientierungsphase formulieren die neuen Studenten in Absprache mit einem Mitglied des Curriculum Advising Committee (CAC) einen Studienplan. Das CAC berät die Studierenden bei ihren akademischen Plänen, genehmigt die erforderlichen Kurse und unterstützt sie bei Entscheidungen im Zusammenhang mit dem PhD-Programm. Jede Änderung des ursprünglichen Studienplans muss mit einem Mitglied des CAC besprochen und von diesem genehmigt werden.
In der Regel erfüllen die Studierenden die mit Buchstaben bewerteten Anforderungen in den ersten beiden Jahren des Promotionsstudiums. In Absprache mit dem CAC können unter folgenden Umständen auch Sonderregelungen getroffen werden:
(a) Fortgeschrittene Kurse, die von einem Harvard-Studenten, der anschließend an der Graduate School zugelassen wird, mit Auszeichnung bestanden wurden, können zur Erfüllung der Kursanforderungen der Fakultät angerechnet werden.
(b) Studierende, die das Äquivalent eines Harvard-Fortgeschrittenenkurses an einem anderen Ort absolviert haben, können nach Absprache mit dem Curriculum Advising Committee die Anforderungen für diesen Kurs erfüllen, ohne sich einzuschreiben, indem sie die Anforderungen erfüllen, die der Dozent des Kurses vorschreibt (siehe Anrechnung abgeschlossener Graduiertenarbeiten).
Praktika
Angehende Doktoranden müssen an drei 4-wöchigen Praktika in verschiedenen Laboratorien teilnehmen, ODER sie können ein 8-wöchiges und ein 4-wöchiges Praktikum in zwei verschiedenen Laboratorien absolvieren. Das Ziel der Rotationen ist es, die wissenschaftliche Perspektive der Studenten zu erweitern, indem sie die Wissenschaft und das Umfeld verschiedener Labore kennen lernen.
Beratung
Während der Rotationen wird jedem Rotationsstudenten, sobald er in einem Labor ist, ein Doktorand oder Postdoktorand als Mentor zugewiesen. Die Mentoren sind eine wertvolle Hilfe für die Rotationsstudenten, da sie sie in Bezug auf Laborpraktiken und -richtlinien anleiten und beraten.
Den Studenten wird dringend empfohlen, zu Beginn des zweiten Semesters einer Forschungsgruppe beizutreten. Die Studenten sind verpflichtet, bis zum 30. Juni ihres ersten Jahres einer Forschungsgruppe beizutreten. Sobald ein Student einer Forschungsgruppe beitritt, wird das Fakultätsmitglied dieser Gruppe der Berater des Studenten. Wenn ein Student später feststellt, dass ein anderes Forschungsgebiet seinen Interessen besser entspricht, sollte er sich mit dem Direktor der Graduiertenstudien oder dem Ko-Direktor der Graduiertenstudien beraten. Die Studenten werden ermutigt, sich mit dem Co-Direktor des Graduiertenstudiums über alle Fragen zu beraten, die das Leben der Doktoranden betreffen.
PhD-Forschungsfortschritt und -bewertung
(Gültig ab der Eingangsklasse 2017-18)
Eine primäre Lehraufgabe der Fakultät für Chemie und Chemische Biologie (CCB) ist es, die Fähigkeit der Doktoranden zu entwickeln und zu fördern, originelle und kreative Forschung zu betreiben. Drei Treffen zwischen Studenten und Lehrkräften im Laufe der Graduiertenlaufbahn sind wichtige Bestandteile dieser Ausbildungsaufgabe. Jedes dieser Treffen dient einem anderen Zweck, und zwar der Bewertung der Kompetenz eines Studenten bei der Durchführung unabhängiger Forschungsarbeiten (2. Jahr PhD Qualifying Exam), der Überwachung des Forschungsfortschritts eines Studenten und der Anleitung des Studenten bei der Entwicklung eines originellen Forschungsprogramms (3. Jahr Proposal / Research Review Meeting) und dem Angebot von Ratschlägen für die berufliche Entwicklung des Doktoranden (4. Jahr Advising Meeting).
G2 PhD Qualifying Examination
Alle Studenten müssen eine PhD Qualifying Examination bestehen, um ihre Kandidatur zum PhD voranzutreiben. Der Zweck der Qualifying Examination ist es, (i) den frühen Forschungsfortschritt des PhD-Kandidaten und (ii) die grundlegenden Kenntnisse zu bewerten, die das PhD-Forschungsprojekt des Studenten untermauern.
Der Director of Graduate Studies (DGS) wird jedem Studenten bis zum 30. Juni des G1-Jahres einen PhD Qualifying Committee zuweisen. Der Ausschuss besteht aus vier CCB-Fakultätsmitgliedern, einschließlich des Forschungsberaters des Studenten, wobei ein Mitglied den Vorsitz übernimmt. Jeder Ausschuss prüft vier bis sechs Studierende. Wenn an einem Forschungsprojekt ein Berater (Haupt- oder Kooperationsberater) außerhalb des CCB beteiligt ist, kann dieser als fünftes Mitglied teilnehmen. Der Vorsitzende nimmt die PhD-Qualifikationsprüfung ab und plant die Prüfungssitzung. Die Sitzungen für alle G2-Studenten finden im April oder Anfang Mai des G2-Jahres statt, und ein bestimmter Ausschuss nimmt die Prüfungen für die vier bis sechs Studenten an einem oder zwei aufeinanderfolgenden Tagen ab. Diese Sitzung kann nur verschoben werden, wenn der Student während der ersten beiden Jahre eine genehmigte Beurlaubung hat; in diesem Fall muss die Sitzung während des 4. In diesem Fall findet die Sitzung während des 4. Semesters statt. Der Vorsitzende jedes Ausschusses teilt den Studierenden die Prüfungsergebnisse in einem Schreiben am Ende der Woche mit, in der die Prüfung angesetzt wurde.
Prüfungsformat
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:
- Die schriftliche Prüfung besteht aus nicht mehr als 5 einzeiligen Seiten (oder 10 zweizeiligen Seiten), die in einem kommunikationsähnlichen Format geschrieben sind und die wichtigsten Ergebnisse der durchgeführten Forschung enthalten sowie eine kurze Diskussion über zukünftige Pläne. Die schriftliche Prüfung muss mindestens 7 Tage vor der mündlichen Prüfung eingereicht werden.
- Die mündliche Prüfung besteht aus einer 20-minütigen PowerPoint- oder Tafelpräsentation (nach Wahl des Studenten), gefolgt von einer 30-minütigen Frage- und Antwortrunde der Ausschussmitglieder. Die Ausschussmitglieder unterbrechen den Studenten während der 20-minütigen Präsentation nicht. Die Einhaltung der 20-minütigen Präsentation wird vom Ausschussvorsitzenden überwacht. Während der 30-minütigen Fragerunde werden die Fragen der Ausschussmitglieder spezifische Aspekte des Forschungsprojekts abdecken, um das dem Forschungsprojekt zugrunde liegende Wissen zu erkunden. In Bezug auf Letzteres werden sich die Fragen auf den Stoff konzentrieren, der typischerweise in einem Grundstudium der Chemie abgedeckt wird und sich auf den breit definierten Bereich des Forschungsprojekts bezieht.
Die PhD-Qualifikationsprüfung wird in drei Stufen ablaufen:
- Bestanden: Der Student wird zum Doktoranden ernannt, und bis zum Ende des Semesters wird ein Promotionsausschuss gebildet (siehe unten).
- Bedingtes Bestehen: Der Student wird vor dem Ende des Herbstsemesters des G3-Jahres vom Ausschuss erneut geprüft. Die Form der Wiederholungsprüfung wird vom Ausschuss festgelegt und kann einen schriftlichen Bericht umfassen, um auf spezifische Bedenken des Ausschusses einzugehen, oder eine erneute Zusammenkunft des Ausschusses.
- Nicht bestanden: Der Student zieht sich am Ende des Semesters aus dem Programm zurück, mit der Möglichkeit, einen AM-Abschluss zu erhalten, vorausgesetzt, andere Anforderungen wurden erfüllt, wie in den GSAS-Abschlussanforderungen dargelegt.
Bildung des Promotionsausschusses
Nach Bestehen der PhD-Qualifikationsprüfung wird ein dreiköpfiger Promotionsausschuss gebildet, der den Fakultätsberater des Studenten und zwei weitere Fakultätsmitglieder umfasst. Zwei Mitglieder des Ausschusses müssen aus dem CCB kommen. Das dritte Fakultätsmitglied kann aus dem CCB oder aus einer externen, mit der Harvard University assoziierten Abteilung kommen. Ein Student kann auch die Genehmigung eines dritten Fakultätsmitglieds außerhalb der Harvard University beim DGS beantragen. Ein Student kann in Absprache mit seinem Forschungsberater externe Mitglieder über den dreiköpfigen Ausschuss hinaus hinzufügen.
Um den Ausschuss zu bilden, schlagen die Studenten in Absprache mit ihrem Forschungsberater mindestens drei Fakultätsmitglieder als Kandidaten für ihre Ausschüsse vor, zusätzlich zu ihrem Berater. Die Studierenden geben ihre Präferenzen für den Fakultätsausschuss auf einem Ernennungsformular an, das bis zum Ende des Semesters, in dem sie sich für den Doktortitel qualifizieren, im Büro des Fachbereichs CCB eingereicht wird. Das Formular muss vom Forschungsberater unterzeichnet werden. Diese Präferenzen werden von der DGS und einer beratenden Gruppe des Lehrkörpers geprüft, um die Präferenzen der Studierenden zu berücksichtigen und gleichzeitig eine gerechte Verteilung der Ausschusslast unter den Lehrkräften zu erreichen. Das Auswahlverfahren ist notwendig, um zu vermeiden, dass Lehrkräfte einer übermäßig großen Anzahl von Ausschüssen zugewiesen werden. Unter außergewöhnlichen Umständen kann es vorkommen, dass Studierende die Zusammensetzung ihres Dissertationsausschusses ändern möchten, z. B. wenn sich die Ausrichtung ihres Forschungsthemas wesentlich ändert. Solche Änderungen sollten über das Büro der Abteilung CCB beantragt werden. Die Studierenden müssen die Genehmigung der DGS einholen, damit die Änderung des Ausschusses in Kraft treten kann.
G3 Proposal / Research Review Meeting
Das einstündige Treffen mit dem Thesis Committee eines Studierenden sollte vor dem 31. Mai des G3-Jahres stattfinden und wird vom Studierenden angesetzt. Die Sitzung besteht aus zwei Teilen: (i) einen Forschungsvorschlag und (ii) einen Überblick über die bisherige Forschung.
- Der Forschungsvorschlag nimmt 30 Minuten der einstündigen Sitzung in Anspruch. Die Studierenden reichen 7 Tage vor der Sitzung einen 3-5-seitigen, einzeiligen Vorschlag ein. Der Student kann entweder einen eigenständigen Forschungsvorschlag oder einen Forschungsvorschlag auf der Grundlage seiner laufenden Doktorarbeit vorlegen. In den ersten 30 Minuten der Sitzung stellt der/die Studierende diesen Vorschlag vor und beantwortet Fragen des Ausschusses. Ein Student kann den Forschungsvorschlag nicht bestehen oder nicht bestehen. Das Ziel des Forschungsvorschlags ist es, die Fähigkeiten des Studenten bei der Konzeption und Gestaltung eines originellen Forschungsprogramms zu verbessern. Für einen originellen Forschungsvorschlag wird der Vorschlag bewertet (ausgezeichnet, sehr gut oder gut) mit einer kurzen schriftlichen Kritik durch den Ausschuss, um dem Studenten ein Feedback zu geben, das hilft, diese Fähigkeit (Vorschläge zu schreiben) weiter zu entwickeln.
- In einer 30-minütigen Forschungsbesprechung werden die Forschungsfortschritte des Studierenden dargelegt. Der Forschungsbericht wird mit Befriedigend oder Unbefriedigend bewertet. Die Note „Unbefriedigend“ wird in die Note für den 300-Level-Lese- und Forschungskurs des Studenten aufgenommen. Dies allein führt noch nicht zum Ausschluss aus dem Programm; ein Student würde aus dem Programm ausgeschlossen, wenn er in einem 300-Level-Lese- und Forschungskurs im Laufe seines Studiums gemäß den GSAS-Richtlinien zweimal mit Ungenügend bewertet wird.
G4-Beratungsgespräch
Das G4-Beratungsgespräch bietet den Studierenden die Möglichkeit, Beziehungen zu anderen Lehrkräften als ihrem Betreuer aufzubauen, bei Konflikten zwischen Studierenden und Betreuern zu vermitteln, den Abschluss des Doktoratsstudiums anzuleiten, eine Karriereberatung anzubieten oder andere Anliegen oder Fragen anzusprechen, die für den Studierenden von Interesse sind. Der Student muss diese Sitzung jederzeit während des G4-Jahres einberufen.
Die Tagesordnung wird vom Studenten festgelegt und kann den Forschungsfortschritt oder die Karriereberatung in einem von zwei Sitzungsformaten behandeln:
- Der Student kann seinen Dissertationsausschuss zu einer formellen einstündigen Sitzung versammeln.
-oder-
- Anstelle einer vollständigen Sitzung des Dissertationsausschusses kann sich der Student stattdessen individuell mit einem oder zwei seiner Ausschussmitglieder außer seinem Berater treffen.
Für beide Sitzungsformate muss sich der Student zunächst mit seinem Forschungsberater treffen, um einen (i) Plan für die berufliche Entwicklung (PD) und (ii) einen vorgeschlagenen Plan für den Abschluss (PG) zu besprechen. Der Student fasst diese Gespräche auf zwei separaten Formularen zusammen (PD-Formular und PG-Formular), die im Büro der CCB-Abteilung oder auf der Website der Abteilung erhältlich sind. Der Forschungsberater muss die beiden Formulare abzeichnen. Die Studierenden bringen diese beiden unterzeichneten Formulare zu ihrer G4-Sitzung (in beiden Formaten) mit, um sie von den Mitgliedern des Dissertationsausschusses, mit denen sich der/die Studierende treffen möchte, prüfen zu lassen. Die unterzeichneten Formulare werden an das Büro der CCB-Abteilung zurückgeschickt.
G6+ Beratungsgespräch
Schüler in ihrem G6-Jahr müssen sich bis zum 31. Dezember ihres G6-Jahres und danach jedes Jahr mit ihrem Thesis-Ausschuss treffen. Bei diesen Treffen wird ein detaillierter Plan für den Abschluss des Studiums und ein vorgeschlagenes Datum für die Verteidigung festgelegt.
PhD-Forschungsfortschritt und Bewertung
(Gültig für Studierende, die vor 2017-18 in den Studiengang eintreten)
Studierende, die vor 2017-18 in den Studiengang eintreten, werden weiterhin von ihrem Graduate Advising Committee (GAC) beraten, das am Ende des G2-Jahres gebildet wird. Das GAC besteht aus dem Studienberater des Studierenden und zwei weiteren Fakultätsmitgliedern, von denen eines ein CCB-Fakultätsmitglied sein muss. Die Studierenden berichten dem GAC ab dem G2-Jahr mindestens einmal pro Jahr über ihre Fortschritte. Je nach den Fortschritten des Studenten kann das GAC häufigere Treffen verlangen, insbesondere wenn die Verteidigung der Dissertation näher rückt.
Die Studenten müssen jederzeit zwischen dem ersten Semester ihres G2-Jahres und dem Ende ihres G4-Jahres (30. Juni) ein unabhängiges Forschungsvorhaben präsentieren und verteidigen. Jede der Sitzungen des G2, G3 oder G4 GAC-Ausschusses kann als Sitzung für das unabhängige Forschungsvorhaben dienen. Die Studierenden müssen ein Thema wählen, das sich von ihrer Doktorarbeit unterscheidet, und das endgültige Thema sollte in Absprache mit ihrem Betreuer festgelegt werden. Der Student entscheidet zusammen mit seinem Berater, wann er den unabhängigen Forschungsvorschlag vorlegt.
Die Ausarbeitung eines unabhängigen Forschungsvorschlags erweitert die wissenschaftlichen Grundkenntnisse eines Studenten und bietet eine formale Übung zur Identifizierung von Forschungsprojekten in interessanten und vielversprechenden Forschungsbereichen. Die Ziele des Programms für unabhängige Forschungsvorschläge sind:
- Den Studenten die Möglichkeit zu geben:
- Tiefgründig und kreativ über ein bedeutendes Forschungsproblem nachzudenken und vorzuschlagen, wie dieses Problem experimentell angegangen werden kann.
- Schreibfähigkeiten zu entwickeln, indem ein klares und präzises wissenschaftliches Dokument vorbereitet wird.
- Fähigkeiten zur mündlichen Präsentation entwickeln und sich am wissenschaftlichen Diskurs beteiligen.
- Studierenden ein Forum bieten, um konstruktives, kritisches Feedback von Fakultätsmitgliedern zu erhalten.
Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich 30 bis 60 Minuten dauern. Während der Präsentation sollten die Studierenden darauf vorbereitet sein, Fragen zum Thema des Vorschlags und zu verwandten Bereichen zu beantworten. Es können auch Fragen allgemeiner Art oder von aktuellem Interesse (z. B. zu den jüngsten CCB-Seminaren) gestellt werden. Am Ende der Präsentation des unabhängigen Forschungsvorschlags findet eine kurze Diskussion über die bisherigen Forschungsfortschritte statt.
Sprache
Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind erforderlich. Angehende Doktoranden, deren Muttersprache nicht Englisch ist und die ihren Bachelor-Abschluss nicht an einer englischsprachigen Einrichtung erworben haben, werden vom Derek Bok Center for Teaching and Learning geprüft, um ihr Sprachniveau zu ermitteln. Die Studenten dürfen erst dann unterrichten, wenn sie als fähig eingestuft werden.
Lehre
Alle Studenten sollen im Frühjahrssemester ihres ersten Jahres und während eines Semesters des zweiten Jahres je nach Lehrbedarf halbtags unterrichten. In seltenen Fällen und nach dem Ermessen des Fachbereichs kann weniger als die Hälfte der Lehrtätigkeit erlaubt werden, um diese Anforderung zu erfüllen, wenn keine Halbtagsstellen verfügbar sind. Mit Zustimmung des Studienberaters kann ein Student auch in den folgenden Jahren unterrichten.
Zufriedenstellender Studienfortschritt
Die Fortsetzung des Studiums ist von folgenden Voraussetzungen abhängig: (1) zufriedenstellender Abschluss der erforderlichen Lehrveranstaltungen, (2) erfolgreicher Abschluss der PhD-Qualifikationsprüfung*, (3) Aufnahme in eine Forschungsgruppe bis zum Ende des zweiten Semesters, es sei denn, der Direktor des Graduiertenstudiums hat eine Fristverlängerung genehmigt, und (4) zufriedenstellende Fortschritte in den Forschungskursen der Stufe 300.
*Studierende, die vor 2017-18 in das Programm eingetreten sind, müssen die erfolgreiche Präsentation und Verteidigung eines unabhängigen Forschungsvorschlags anstelle der PhD-Qualifikationsprüfung abgeschlossen haben.
Dissertation
Die Vorbereitung einer zufriedenstellenden Dissertation erfordert normalerweise mindestens vier Jahre Vollzeitforschung. Das endgültige Manuskript muss den unter Dissertationen beschriebenen Anforderungen entsprechen.
Von allen Studierenden wird erwartet, dass sie eine öffentliche Präsentation ihrer Dissertationsforschung vorlegen. Die Dissertationsverteidigung besteht aus zwei Teilen: 1) einer öffentlichen Präsentation der Dissertationsforschung, zu der Mitglieder der CCB-Gemeinschaft eingeladen werden, gefolgt von 2) der privaten Dissertationsverteidigung vor dem Dissertationsverteidigungsausschuss (in der Regel dem GAC). Einer der Leser muss ein Fakultätsmitglied des Fachbereichs Chemie und Chemische Biologie sein (im Allgemeinen der Betreuer). Zwei Mitglieder des Ausschusses müssen Mitglieder der Fakultät für Geistes- und Naturwissenschaften sein. Fakultätsmitglieder anderer Harvard-Fakultäten, die in den Abschlussausschüssen des GSAS vertreten sind, sowie emeritierte FAS- und Forschungsprofessoren können als Mitglieder des Dissertationsausschusses fungieren. Fakultätsmitglieder von Institutionen außerhalb von Harvard können als Mitglied des Dissertationsausschusses fungieren, sofern die Anforderung von zwei Lesern aus der FAS (einer davon ist ein CCB-Fakultätsmitglied; in der Regel der Betreuer) erfüllt ist.
Master of Arts Degree (AM)
Der Fachbereich Chemie und Chemische Biologie verleiht keinen abschließenden AM-Grad. Nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können sich Studierende des Chemie-Promotionsprogramms jedoch für den AM-Grad bewerben. Eine Abschlussarbeit ist nicht erforderlich. Die Anforderungen für diesen Abschluss sind:
Aufenthalt
Ein Minimum von einem Jahr Vollzeitstudium ist erforderlich.
Kursanforderungen und Forschung
Der Student muss acht fortgeschrittene Vier-Kredit-Kurse aus verschiedenen Bereichen der Chemie mit Durchschnittsnoten von B oder höher absolvieren. Noten von B- werden als bestanden gewertet, wenn sie durch eine B+ oder besser auf einer Eins-zu-Eins-Basis ausgeglichen werden. Noten von C+ oder schlechter werden nicht angerechnet. In der Regel sind vier dieser Vier-Kreditpunkte-Kurse Präsenzveranstaltungen und die restlichen vier sind Forschungskurse. Bis zu vier der acht erforderlichen Kurse im Umfang von vier Credits können außerhalb des Fachbereichs Chemie und Chemische Biologie belegt werden, sofern der Beratungsausschuss für den Studienplan dies genehmigt. Studierende, die solche Kurse belegen wollen, sollten vor der Belegung der Kurse einen Antrag beim CAC stellen, damit sie für den AM-Abschluss angerechnet werden können.
Die Genehmigung des Antrags auf den AM-Abschluss hängt von der zufriedenstellenden Absolvierung der erforderlichen acht Kurse im Umfang von vier Credits ab. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der bestandenen Noten in den entsprechenden Kursen (d.h. GSAS-Transkripte) muss beim Fachbereich eingegangen sein, bevor der AM-Abschluss genehmigt wird.