Familiengerichte
Das Schutzgericht kann:
- entscheiden, ob eine Person in der Lage ist, eine bestimmte Entscheidung für sich selbst zu treffen
- Erklärungen abgeben, Entscheidungen oder Anordnungen in finanziellen oder sozialen Angelegenheiten zu treffen, die Personen betreffen, die nicht in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen
- einen Stellvertreter zu ernennen, der laufende Entscheidungen für Personen trifft, die nicht in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen
- zu entscheiden, ob eine Lasting Vollmacht (Lasting Power of Attorney, LPA) oder eine dauerhafte Vollmacht (Enduring Power of Attorney, EPA) gültig ist
- Entlassung von Stellvertretern oder Bevollmächtigten, die ihre Pflichten nicht erfüllen
- Anhörung von Fällen, in denen es um Einsprüche gegen die Eintragung einer LPA oder EPA geht
Die Fälle werden von Bezirks-, Bezirksrichtern und Richtern des High Court, in der zentralen Registratur in Archway und an Gerichten in ganz England und Wales verhandelt.
Anhörungen sind normalerweise nicht öffentlich, aber in bestimmten Fällen können die Medien zugelassen werden.
Die Medien und die Familiengerichte
Am 27. April 2009 wurden alle Ebenen der Familiengerichte für akkreditierte Medienvertreter geöffnet.
Gerichte können nach wie vor die Anwesenheit einschränken, wenn das Wohl eines Kindes es erfordert oder wenn dies für die Sicherheit und den Schutz von Parteien oder Zeugen notwendig ist – die dies beim Gericht beantragen können, wenn sie es für notwendig halten.
Gerichte haben auch die Befugnis, die Berichterstattung einzuschränken, um das Wohl von Kindern und Familien zu schützen, oder die Berichterstattungsregeln in einzelnen Fällen zu lockern.