Ein Überblick über die Anforderungen an Brandschutztüren
Feuerschutztüren sind in zahlreichen Bereichen eines kommerziellen Gebäudes erforderlich. Metall-Feuerschutztüren können eine Feuerwiderstandsdauer von bis zu 3 Stunden erreichen, während Holz-Feuerschutztüren eine Feuerwiderstandsdauer von bis zu 90 Minuten haben können. Nicht alle Türen in einem Gewerbegebäude müssen feuerbeständig sein. Die Anforderungen an gewerbliche Brandschutztüren richten sich in der Regel nach der Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand und der Verwendung der Tür.
Eine 3-Stunden-Tür (180 Min.) ist in der Regel in Wänden mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 4 Stunden erforderlich, die Gebäude voneinander trennen oder ein Gebäude in verschiedene feuerwiderstandsfähige Bereiche unterteilen.
90-Minuten-Türen (1-1/2 Std.) sind in Wandöffnungen mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 2 Stunden erforderlich, die zu Treppenhäusern, Aufzugsräumen oder Ausgängen durch ein Gebäude führen. 90-Minuten-Türen werden auch in Außenöffnungen verwendet, bei denen die Gefahr einer starken Brandeinwirkung von außen besteht.
1-Stunden- oder 60-Minuten-Bauteile sind in Wänden mit einer Feuerwiderstandsdauer von 1 Stunde erforderlich, die Räume in einem Gebäude unterteilen.
45-Minuten- oder ¾-Stunden-Brandschutztüren für gewerbliche Zwecke werden in Wänden mit einer Feuerwiderstandsdauer von 1 Stunde eingebaut, die als Raumteiler dienen oder Flure unterteilen. 45-Minuten-Türen werden auch in Außentüröffnungen verwendet, bei denen die Möglichkeit einer leichten bis mäßigen Brandeinwirkung von außen besteht.
20-Minuten-Brandschutztüren oder 1/3-Stunden-Türen werden in Wänden mit einer Feuerwiderstandsdauer von 1 Stunde verwendet, um Flure zu trennen, in denen Rauch- und Zugluftschutz erforderlich ist. In Wohngebäuden erfordern die meisten Türen, die die Garage von den Wohnräumen trennen, eine 20-Minuten-Kennzeichnung.
Eine Türbaugruppe muss die entsprechenden Anforderungen für kommerzielle Türbeschläge erfüllen, um als klassifizierte Baugruppe zugelassen zu werden. Die Türbeschläge müssen brandschutzgeprüft sein und der Norm NFPA80 „Standard for Fire Doors and Fire Windows“ der National Fire Protection Association entsprechen.
Scharniere: Eine feuerbeständige Tür muss an kugelgelagerten Scharnieren aus Stahl oder einem anderen Nichteisenmetall aufgehängt werden. Für Türen mit einer Breite von bis zu 1,80 m und einer Höhe von 1,80 m können kugelgelagerte Scharniere mit Standardgewicht (Dicke 0,134) verwendet werden. Für Türen mit einer Breite von mehr als 4’0″ und einer Höhe von 8’0″ müssen schwere Scharniere verwendet werden. (.180 Dicke)
Schlösser & Schlösser: Alle Brandschutztüren müssen mit einem automatischen Verriegelungsmechanismus ausgestattet sein. Diese Türen müssen im Falle eines Brandes geschlossen bleiben. Zu den automatischen Verriegelungsmechanismen können Türknöpfe, Türdrücker und Druckstangenausgangsvorrichtungen gehören, sofern die Beschläge feuerbeständig sind. Riegel stellen keine Verriegelung dar, da sie nicht automatisch in den Schließmechanismus eingreifen. Bei der Verwendung eines Riegels in einem feuerbeständigen Ausgang, der ein Fluchtweg ist, muss der Riegel ein miteinander verbundener Typ oder eine Funktion eines Einsteckschlosses sein, bei dem der Riegel automatisch zurückgezogen werden kann, wenn der Fallenriegel entriegelt wird. Druck- und Zugbeschläge verriegeln nicht automatisch und können daher nicht in Brandschutzanwendungen verwendet werden. Ein Türhersteller kann eine Push/Pull-Baugruppe nicht als feuerbeständig kennzeichnen. Feuerschutz-Doppeltüren erfordern einen gelisteten bündigen Riegel auf dem Standflügel oder vertikale Feuerschutzvorrichtungen auf beiden Flügeln.
Schließer: Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Entweder eine gelistete Feder Scharnier oder Schließer ist an allen Feuer bewertet Öffnungen erforderlich.
Aufhaltevorrichtungen: Mechanische oder manuelle Feststellvorrichtungen sind für die Verwendung in bewerteten Baugruppen nicht zulässig. Wenn eine Tür am Schließen gehindert wird, verliert sie ihre Fähigkeit, als Schutzbarriere zu wirken. Elektromagnetische Türfeststeller, die die Tür bei Vorhandensein von Brandrauch freigeben, sind die einzigen zulässigen Feststellvorrichtungen, um die Tür geöffnet zu halten.
Dichtungen &Dichtungen: Rauchschutzdichtungen an Brandschutztüren müssen die Anforderungen an den Rauch- und Zugluftschutz erfüllen. Die Dichtungen müssen brandschutztechnisch gelistet und für die Verwendung in einer Rauch- und Zugbegrenzungseinheit zugelassen sein. Ein Türfeger oder eine Bodendichtung ist nicht erforderlich. An der Stelle, an der die Tür oben und an beiden Seiten auf den Anschlag trifft, ist eine Dichtung erforderlich. Meeting Edge Dichtungen sind zwischen 2 Flügeln eines Paares erforderlich.
NFPA 80-1999 „Standard for Fire Doors and Fire Windows“
NFPA 252-1995 „Standard Methods of Fire Tests of Door Assemblies“
Underwriters Laboratories Standard for Safety UL 10B „Fire Tests of Door Assemblies“
Underwriters Laboratories Standard for Safety UL 10C „Positive Pressure Fire Tests of Door Assemblies“
Uniform Building Code Standard 7-2 „Fire Tests of Door Assemblies.“
International Building Code 2000
Steel Door Institute SDI 118-2001 „Basic Fire Door Requirements“