Die Ursprünge des Zweiten Verfassungszusatzes
Der Zweite Verfassungszusatz besagt ganz einfach: „Da eine gut regulierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu behalten und zu tragen, nicht verletzt werden.“ Diese Formulierung und dieser Gedanke waren den Gründervätern eindeutig wichtig.
Aber warum?
Der zweite Verfassungszusatz hat seine Wurzeln in mehreren Quellen: Englisches Recht, Amerikas revolutionäre Erfahrung und zeitgenössisches europäisches politisches Denken. Kurz gesagt, der Grundgedanke war, dass ein Volk das Recht hat, sich gegen Tyrannei zu verteidigen, und dass, wenn eine Regierung den Gesellschaftsvertrag mit ihrem Volk bricht, das Volk das Recht hat, diese Regierung zu stürzen. Der Zugang des Volkes zu Waffen ist die unabdingbare Voraussetzung für ein solches Ideal.
Dieses Argument liegt der Unabhängigkeitserklärung zugrunde, als die Kolonisten die Herrschaft des Königs von Großbritannien stürzten. In gewissem Sinne feiert also jeder Amerikaner diese Idee jedes Jahr.
Es ist schwer vorstellbar, dass die Generation, die die Amerikanische Revolution auslöste, dies tat, ohne sich die Ideen des zweiten Verfassungszusatzes zu eigen zu machen.
Für die Kolonisten war die Angst vor Tyrannei sehr real. Auf dem europäischen Festland war die absolute Monarchie die Norm. Konformität in Religion und Politik wurde durch große stehende Heere erzwungen. Die Idee der Volkssouveränität galt als ketzerisch.
Die Verfolgungen in Europa waren weithin bekannt und wurden durch die Tatsache, dass einige der Opfer als Flüchtlinge in Amerika landeten, noch realer.
Ein eklatantes Beispiel war die Verfolgung der Protestanten in Frankreich in den 1680er Jahren. Soldaten wurden in protestantischen Häusern einquartiert und durften die Bewohner bestehlen und misshandeln, bis sie zum Katholizismus konvertierten oder das Land verließen. Einige dieser hugenottischen Flüchtlinge fanden in Amerika eine neue Heimat.
England und seine Ableger in den Kolonien bildeten eine Ausnahme von der absolutistischen Tendenz in Europa, und der whiggistische Teil der politischen Klasse war ständig auf der Hut vor königlichen Eingriffen in die Rechte des Volkes und seiner Vertreter im Parlament.
Die Whigs sahen sich als Erben derjenigen, die in den 1640er Jahren gegen König Karl I. gekämpft hatten, als dieser versuchte, die parlamentarischen Privilegien einzuschränken, und waren die direkten Erben derjenigen, die 1688 König Jakob II. stürzten.
Eines der Vergehen von König Jakob war der Versuch, die Protestanten zu entwaffnen. Er galt als pro-katholisch und man befürchtete, dass er Konversionen erzwingen wollte.
Ein Jahr nach der glorreichen Revolution verabschiedete England seine eigene Bill of Rights. Eines der „alten“ Rechte, die darin aufgezählt wurden, war das Recht, Waffen zu behalten und zu tragen, eine Tatsache, die der Oberste Gerichtshof der USA in einer wichtigen Entscheidung zum Zweiten Verfassungszusatz im Jahr 2008 zitierte.
Die Kolonisten sahen sich ganz in dieser Whig-Tradition, als sie begannen, sich den Versuchen Londons zu widersetzen, Truppen in ihren Häusern einzulagern und unrechtmäßige Steuern zu erheben.
Die Kolonisten ließen sich auch von den Ideen der politischen Denker der europäischen Aufklärung inspirieren.“ Insbesondere John Locke und Jean-Jacques Rousseau legten den „Gesellschaftsvertrag“ dar.
Die Idee, dass das Volk eine tyrannische Regierung stürzen kann, mag in der Theorie vielleicht bewundernswert sein, aber die USA haben keine gute Bilanz, was die Akzeptanz dieser Theorie angeht, wenn sie gegen Washington angewendet wird. Die USA waren nicht glücklich, als die Konföderierten Staaten 1861 versuchten, diese Idee in die Praxis umzusetzen; auch nicht, als die Black Panther in den 1960er Jahren dafür eintraten; und auch nicht, als wütende Farmer in Pennsylvania dies während der Whiskey-Rebellion in den 1790er Jahren versuchten.
Das Kernproblem in der Praxis ist, wer für das Volk spricht?
Neben dem kollektiven Recht, Waffen zu behalten und zu tragen, wurde der Zweite Verfassungszusatz wahrscheinlich auch entworfen, um das Recht des Einzelnen zu verteidigen, Waffen zu tragen. Einige der frühesten juristischen Kommentare in der neuen Republik gehen darauf ein, wie St. George Tuckers kommentierte Version von Blackstones „Commentaries on the Laws of England“
Die endgültige Klarstellung erfolgte jedoch erst 2008 durch den Obersten Gerichtshof in DC vs. Heller. Heller, als das Gericht mit 5 zu 4 Stimmen entschied, dass sich der Zweite Verfassungszusatz auf das Recht des Einzelnen bezieht, Waffen zu behalten und zu tragen, und nicht nur auf ein kollektives Recht von Gemeinschaften, sich gegen Tyrannei zu verteidigen.
In gewissem Sinne stellt sich für Amerika heute die Frage, ob die theoretische Notwendigkeit, sich gegen Tyrannei zu verteidigen, immer noch schwerer wiegt als die offensichtliche Notwendigkeit für die öffentliche Gesundheit, die Zahl der Todesfälle durch Waffen zu verringern.