Alabama – Arbeitsstunden
Arbeitsstunden
Alabama kennt keine Mindestlohn- oder Überstundengesetze und hat daher auch keine Definition der Arbeitsstunden für die Berechnung der Vergütung festgelegt. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Alabama dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, gelten in der Regel die in diesem Gesetz festgelegten Normen für die geleisteten Arbeitsstunden.
Arbeitswoche
Alabama hat keine Mindestlohn- oder Überstundengesetze und hat daher nicht festgelegt, was eine Arbeitswoche für die Zwecke der Vergütungsberechnungen darstellt. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Alabama dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, gelten in der Regel die in diesem Gesetz festgelegten Standards für Arbeitswochen.
Wartezeit
Alabama hat keine Mindestlohn- oder Überstundengesetze und hat daher nicht festgelegt, wann die Wartezeit für die Berechnung der Vergütung berücksichtigt werden muss. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Alabama dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, gelten in der Regel die in diesem Gesetz festgelegten Normen für Wartezeiten.
Bereitschaftsdienst
Alabama hat keine Mindestlohn- oder Überstundengesetze und hat daher nicht festgelegt, wann Bereitschaftsdienstzeiten für die Berechnung der Vergütung berücksichtigt werden müssen. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Alabama dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, gelten in der Regel die in diesem Gesetz festgelegten Normen für den Bereitschaftsdienst.
Schlafenszeit
Alabama hat keine Mindestlohn- oder Überstundengesetze und hat daher nicht festgelegt, wann die Schlafenszeit für die Berechnung der Vergütung berücksichtigt werden muss. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Alabama dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, gelten in der Regel die in diesem Gesetz festgelegten Normen für die Schlafenszeit.
Reisezeit
Alabama hat keine Mindestlohn- oder Überstundengesetze und hat daher nicht festgelegt, wann die Reisezeit für die Berechnung der Vergütung berücksichtigt werden muss. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Alabama dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, gelten in der Regel die in diesem Gesetz festgelegten Standards für Reisezeiten.
Besprechungs-, Vortrags- und Schulungszeiten
Alabama hat keine Mindestlohn- oder Überstundengesetze und hat daher nicht festgelegt, wann die von Arbeitnehmern bei Besprechungen, Vorträgen und Schulungen verbrachte Zeit für die Berechnung der Vergütung berücksichtigt werden muss. Da die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Alabama dem bundesstaatlichen Fair Labor Standards Act unterliegen, gelten in der Regel die in diesem Gesetz festgelegten Standards für Besprechungs-, Vortrags- und Schulungszeiten.
Zeit für das Erscheinen zur Arbeit
Nach dem Recht von Alabama sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Arbeitnehmer für das Erscheinen zur Arbeit zu bezahlen, wenn keine Arbeit geleistet wird. Ein Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, einem Arbeitnehmer eine Mindeststundenzahl zu zahlen, wenn er ihn vor Beendigung der geplanten Schicht von der Arbeit entlässt. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, den Arbeitnehmern die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu bezahlen.